DE Frage geschrieben am 10.04.2008 19:57:00

Betreff: Haftung d. Vorstandes einer Internetseite


Rechtsgebiet: Internet-, Computerrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1120
Wir haben einen nicht eigetragenen, gemeinnützigen Verein gegründet in Form einer Internetselbsthilfegruppe für eine seltene Erkrankung.
Unsere Frage:
Kann der Vorstand dafür haftbar gemacht werden,wenn er innerhalb eines Forums (kein öffentliches Forum, sondern man wird erst nach Entscheidung durch den Vorstand aufgenommen)Fragen von Mitgliedern in medizinischer Richtung beantwortet und dadurch evtl. Mitgliedern Schäden entstehen.
Wir erteilen natürlich keine Medikationen oder stellen Diagnosen, sondern verweisen auf wissenschaftliche Berichte oder erzählen aus eigenen Erfahrungen. Wir dachten bisher immer in einem Forum einer Internetselbsthilfegruppe kann jeder frei seine eigene Meinung sagen,ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen.


Sehr geehrte Fragestellerin,

herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.

Grds. haften Sie als Betreiber und Inhaber einer Internetseite für die darin eingebrachten Inhalte. Dies gilt eingeschränkt für Forenbeiträge Dritter. Hier muss zumindest ein punktueller und regelmäßiger Kontrollmechanismus installiert sein, wobei die Rechtsprechung und das Gesetz (§ 10 TDG) hier von einer Haftung ab Kenntnis ausgeht. Hier kommt es stark auf den Einzelfall an und es existiert zahlreiche und unterschiedliche Rechtsprechung.

Zur medizinischen „Beratung“: Es ist nichts einzuwenden, wenn sich Laien über Ihre eigenen gesundheitlichen Probleme oder Probleme Dritter austauschen. Dies wird vielfach praktiziert.

Eine medizinische Beratung ist jedoch grds. auszuschließen, da dies nur den zugelassenen Ärzten obliegt und eine einzelfallbezogene Beratung über das Internet selbst Ärzten derzeit nicht erlaubt ist. Bloße Hinweise oder Tipps gegenüber den Mitgliedern dürften jedoch im Rahmen des Erlaubten sein.

Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-


www.stracke-und-collegen.com








Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
Rechtsanwalt und Mediator

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