GG Änderung möglich ?
| 09.04.2008 09:12 |
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Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Sehr geehrte Anwälte,
Mich würde hier einmal die Frage interessieren, ob die andauernden GG Änderungen der Regierung rechtens sind und ob man dagegen als Bürger vorgehen kann.
Es vergeht kaum ein Tag, wo nicht am GG herumgewerkelt wird, obwohl ich dafür fast nie einen Grund erkennen kann.
In Art. 79 wird doch festgelegt, dass der Art. 1 und der Art. 20 GG niemals geändert werden dürfen, trotzdem ändert man eine ganze Reihe von Artikeln, die indirekt mit Art. 1 zu tun haben, etwa will man FLugzeife abschiessen lassen können, wenn sie von Terroristen besetzt werden oder man versucht hier den geschützen Teil der WHG auszuhebeln, indem man staatliche Überwachung etc, einführt.
Auch die Sicherungsverwahrung, die geändert wurde, würde gegen das GG meiner Meinung verstossen.
In Art. 19 GG steht zudem, dass man einen Artikel im GG nicht von seinem Wesen her ändern kann, ich finde allerdings zu vielen Artikeln Ausnahmen, daher kann man doch hier davon reden, dass das Wesen geändert wurde.
Ich verstehe nicht, wieso die Regierung hier nicht den korrekten Weg geht und das Volk befragt, das GG also nach Art. 146 auflöst und dann ganz neu wieder fasst, ich denke einen anderen Weg gibt es kaum mehr.
Können sie mir zudem sagen, ob der Art. 13 GG und Art. 10 GG schon mal geändert wurde und wenn ja, ob sie dies für rechtens halten ?
Im Artikel 18 GG steht, dass man Grundrechte verwirkt, wenn man sie " zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht"
In dem Art. 18 GG ist der Art. 14 GG enthalten, bedeutet dies nun, wenn eine Kommunistische Partei, die offenbar zugelassen ist, gegen Eigentum im Wahlkampf antritt, sie ihre Grundrecht auf Eigentum verliert oder wie muss ich das verstehen ?
Im GG steht weiter, dass lt. Art. 20 GG die BRD ein demokratisches Land sei und sozial sei.
Wenn man nun am Beispiel der Linkspartei dies anwendet, müsste diese Partei, dann nicht verboten werden, da sie ja gegen diesen Art. 18 vorgeht und auch gegen Art. 20 und vielleicht einigen anderen, da sie eine Kommunistische Plattform also z.bWagenknecht hat und von der SED kommt, die ja seinerzeit in der DDR nicht demokratisch war und sozusagen der Kommunismus im allgemeinen als nicht demoratisch anzusehen ist ?
Es ist doch richtig, dass diese PArtei vom Verfassungsschutz untersucht wird, dies werden die ja nicht ohne weiteres machen oder ?
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
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