Unterhalt für behinderte Mutter
13.04.2005 11:43 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Hallo,
am 01.01.2005 bekam ich Post vom Sozialamt mit dem Inhalt das sich ein paar Gesetze geändert haben und das Sozialamt jetzt anteilig für meine Mutter im betreuten Wohnen zahlt. Natürlich wollen die Herrschaften soviel wie möglich von mir zurück.
Ich bin durch Recherchen auf diverse Gesetzestexte gestossen die mich von der Zahlung befreien könnten.
1. § 1611
Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
Meine Mutter ist durch ihre Alkoholsucht so schwer erkrankt, dass sie nur noch im betreuten Wohnen leben kann.(eig. sittl. Verschulden?) Das passierte als ich 16 war und dadurch konnte sie ihre Pflichten mir gegenüber auch nicht einhalten.(gröblich vernachlässigt?)
Ist das korrekt?
Ich habe eine Schwester, wird der evtl. Unterhalt anteilig? Z.B. Leistung des SA insg. 600 Euro, also 300 muss ich zahlen und mehr nicht auch wenn meine Schwester nichts zahlen kann?
Mit freundlichen Grüßen









