Ebay Auktion Nr. 4540080685
11.04.2005 21:53 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrtes Frag-einen-Anwalt-Team,
ich beabsichtigte, die oben genannte Auktion durch vorzeitige Beendigung ohne Verkauf zu stoppen. Der Artikel stand nicht mehr zum Verkauf, weil er aufgrund überraschenden Defektes des geplanten Ersatzes noch benötigt wird. Ich habe aus Versehen 8 Stunden vor Auktionsende nicht den Button "Auktion beenden", sondern "Artikel an den Höchstbietenden verkaufen" geklickt. Diese beiden Buttons sind gerade mal knapp 4 Zentimeter auseinander, und ich arbeite noch mit einer mechanischen Maus, die in meinen grossen Händen nicht immer ganz zielsicher läuft.
Die Entscheidung zwischen dem Betätigen des einen oder anderen Button wird nicht noch einmal durch Passworteingabe oder Rückfrage verifiziert, sondern nur vorher, um generell in dieses Menü zu kommen.
Ich habe sofort, nachdem ich wieder online gegangen bin und die Hiobsbotschaft meines unbeabsichtigten Verkaufes erhalten habe, eine Nachricht an den vermeintlichen Käufer geschickt und ihn dahingehend aufgeklärt, dass es sich um mechanisches Versagen handelt und der Artikel nicht zur Verfügung steht. Diese email habe ich innerhalb von 2 Stunden nach der Beendigung an den Käufer geschickt. Sie wurde erst am nächsten Tag gelesen, wie ich der Lesebestätigung entnehmen konnte.
Der Käufer erpresst mich nunmehr, meint, dass ich gefälligst den Artikel an ihn verkaufen solle und er mich mit einer Klage überziehen werde.
Ich habe mittlerweile nachgelesen, dass man nicht so ohne weiteres eine Auktion innerhalb von 12 Stunden vor Schluss beenden kann.
Ich möchte wissen, ob der Käufer mich vor dem Hintergrund des explizit zur Kenntnis genommenen mechanischen Versagens, egal ob jetzt physisch oder technisch bedingt durch die Maus, mich zum Verkauf des Artikels zwingen kann.
Weiterhin möchte ich wissen, ob ich dann nicht mehr gezwungen werden kann, wenn ich per weiterer email einen Grund nachschiebe, der eine maßgeblich veränderte Beschaffenheit des Artikels ausweist.









