PKV Rückerstattung eines Risikozuschlags
| 26.03.2008 12:12 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Beim Abschluß meiner privaten Krankenversicherung vor ca. 18 Jahren hat der Versicherer einen Risikozuschlag erhoben. Der Zuschlag erfolgte aufgrund des Befundes meines damaligen Orthopäden. Der Befund lautete "Coxa Valga", also Hüftfehlstellung. Ich habe nun aktuell ein neues Gutachten erstellen lassen, dass klar aussagt, dass diese Hüftfehlstellung bei mir nicht vorliegt. Der Versicherer hat mich daraufhin sofort für die Zukunft von der Zahlung des Risikozuschlags befreit.
Nun ist solch eine Hüftfehlstellung nichts, das kommt und geht, sondern man hat sie oder man hat sie nicht. Für mich bedeutet dies, dass ich ca. 18 Jahre lang für ein Risiko gezahlt habe, das bei mir nie bestand. Zuletzt betrug dieser Risikoanteil ca. 55,- Euro pro Monat.
Meine Frage: Kann ich vom Versicherer in der Vergangenheit zuviel gezahlte Beiträge (erfolgreich) zurückfordern oder kann ich, falls dies nicht möglich ist, den Arzt, der ursprünglich den falschen Befund gestellt hat, regresspflichtig machen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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