§9 Abs. 1+2 SGB V - Anwendung in meinem Fall möglich?
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Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
| in unter 1 Stunde
Hallo!
Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
Ich (m, 31 Jahre) bin seit dem 1.1.2007 privat krankenversichert, jedoch tritt nun die PKV vom Versicherungsvertrag zurück. Vorher war ich bis Ende 2006 (31.12.06) in der gesetzlichen KV mehr als 5 Jahre ununterbrochen pflichtversichert. D.h. also in der GKV war ich nie "freiwilliges Mitglied".
Kann ich mit Berufung auf diesen Paragrapen mich wieder in der GKV, jedoch als freiwilliges Mitglied versichern?
Soweit ich §9 Abs. (1) Satz 1 interpretiere gilt er nicht nur im Sinne einer freiwilligen "Anschlußversicherung" in unmittelbarer Folge einer Pflichtversicherung, oder? Sonst würde doch der Nachsatz "(...) ununterbrochen mindestens 12 Monate (...)" keinen Sinn machen. Wie sehen Sie das?
Nach meinen eigenen Recherchen im Internet und bei Nachfragen bei der alten GKV ist eine freiwillige Versicherung im Allgemeinen nicht mehr möglich, jedoch konnte mir keiner definitiv sagen warum es in meinem Fall nicht geht! Die einzige Möglichkeit wäre wenn das Einkommen unter die Versicherunngspflichtgrenze fällt...
Gibt es ein Gesetz, dass es mir untersagt mich in meinem Fall wieder freiwillig in der GKV zu versichern? Wie werden die Gesetze üblicherweise interpretiert?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Gruß,
M.D.
SGB









