Abmahnung wegen Nutzung fremden Grundstücks
24.03.2008 18:33 |
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
wir haben Anfang Oktober 2007 ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft, eine Auflassungsvormerkung ist seit November 2007 eingetragen. Die Eintragung des Eigentümerwechsels wird im April (nach Zahlung der letzten Kaufpreisrate) erfolgen.
Nun stellt sich folgendes Problem dar:
Auf dem hinter unserem Grundstück befindlichen Grundstück haben vor ca. einem Monat die Bauarbeiten begonnen. Dieses Grundstück hat eine bereits befestigte Zufahrt über das neben uns befindliche Grundstück (mit Wegerecht belastet). Trotzdem fahren die schweren Baufahrzeuge über unser Grundstück, da das scheinbar der "schnellere" und "einfachere" Weg ist. Dagegen haben wir grundsätzlich nichts, auch wenn es ohne nachzufragen bzw. bescheid zu sagen (nicht die "feine englische Art") erfolgt ist; es tut ja keinem weh, es wird auch nichts beschädigt.
Als wir jedoch am 10.03. das Baugebiet (ca. 35 km von unserem jetzigen Wohnort entfernt) aufgesucht haben, hat gerade ein Bauarbeiter auf unserem Grundstück mit seinem Laster gehalten und auch dort Stahlmatten abgelegt. Wir haben ihn darauf angesprochen und als Anwort zu hören bekommen, dass das Material am morgigen Tag verbaut würde und da wir selbst noch nicht anfangen zu bauen, sei das ja auch kein Problem. Wir haben gesagt, dass wir das in Zukunft ohne Rückfrage nicht mehr möchten, da die nicht wissen können, wann wir anfangen zu bauen. Als wir am gestrigen Sonntag (23.03.) erneut ins Baugebiet gefahren sind, stand diesmal eine Bautoilette auf unserem Grundstück und ein Bauschild unseres potientiellen Bauunternehmers wurde entfernt und als Stütze für das Bauschild auf dem hinteren Grundstück genutzt. Wir sind extrem sauer wegen solch einer Dreistigkeit und würden dem Bauunternehmer gerne "auf die Finger hauen"! Problem ist eventuell, dass wir zwar Käufer, aber noch nicht eingetragene Grundstückseigentümer sind.
=> Kann man grundsätzlich den Bauunternehmer des hinteren Grundstücks durch einen RA abmahnen und neben der Aufforderung zur Entfernung der Bautoilette auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Zukunft verlangen?
=> Wenn ja, können wir den RA als Noch-nicht-Eigentümer diesbezüglich beauftragen oder müssten wir bis zur Eintragung im Grundbuch warten?
=> Welche RA-Kosten kämen ungefähr auf uns zu?
Wir finden das wirklich sehr unverschämt. Wir wollen natürlich keinen Streit mit unseren zukünftigen Nachbarn, die wir noch nicht kennen, die aber aus unserer Sicht sehr wahrscheinlich nichts dafür können, da ja der Bauunternehmer selbst bestimmt, wo er seine Bautoilette aufstellt und mit welchen Hilfsmitteln er sein Bauschild "fixiert". Über den Verkäufer der Grundstücke (Landwirt) hätte der Bauunternehmer im Übrigen auch jederzeit unsere Kontaktdaten bekommen können, um uns zu fragen.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon jetzt!
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