Behandlungsfehler durch jahrelange Antibiotikaverordnung
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich möchte wissen, ob eine Klage auf Schadensersatz wegen Behandlungsfehler duch jahrelange Antibiotikaverordnung Aussicht auf Erfolg haben könnte oder was Sie mir als weitere Vorgehensweise raten würden.
Hierzu mein Fall:
Aufgrund von Akneproblemen wurde mir in der Pubertät die Pille verschrieben. Im Alter von ca. 30 Jahren wurde das Akneproblem allerdings wieder akut und mir wurde von meinem damaligen Hausarzt das Mittel Minocyclin verschrieben - ohne darauf aufmerksam zu machen, daß es sich hierbei um ein Antibiotikum handelt, ohne etwas für den Darmaufbau zu verschreiben, ohne darauf hinzuweisen, daß es sich bei der jahrelangen Antibiotikabehandlung um eine Therapie handeln sollte.
Meinerseits mitgeteilte Beschwerden, die aufgrund der Antibiotikaeinnahme immer schlimmer wurden (extrem starker Ausfluss, starkes Sodbrennen, Darmprobleme wegen Schleimverlust und extremen Blähungen) wurden vom Hausarzt abgetan, und mit Stress erklärt, bzw. man müsse aufpassen, welche Nahrungsmittel man gegessen habe.
Zur Sicherheit wurde vom Hausarzt lediglich regelmässig Blut abgenommen, mir der Grund aber nicht mitgeteilt.
Nachdem meine gesundheitlichen Beschwerden immer schlimmer wurden habe ich den Hausarzt gewechselt und per Heilpraktiker versucht, meinen Gesundheitszustand wieder zu bessern, weil ein Leben ohne Haferflockensuppe nicht mehr möglich ist und die Hautprobleme nach wie vor vorhanden sind.
Das Antibiotikum habe ich abgesetzt.
Inzwischen habe ich Heilpraktikerkosten in Höhe von ca. 700 EUR, bei einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung einen Ausschluß aufgrund meines Sodbrennens und der Magenprobleme hinnehmen müssen und bei der Zusatzversicherung einen Aufschlag zahlen müssen. Hinzu kommen meine gesundheitlich gesehen extremen Einschränkungen, privat wie auch beruflich, da ich in einem Großraumbüro arbeite.
Diesem Hausarzt war mein akuter Reizmagen bekannt, wie rechtfertigt sich da die jahrelange Verordnung von Antibiotika?
Ich habe über die gesetzliche Krankenkasse (Barmer) bereits den medizinischen Dienst beauftragt, ein Gutachten zu erstellen aufgrund Behandlungsfehler mit der Bitte um Prüfung der Kostenübernahme. Die Kostenübernahme seitens Barmer wurde aufgrund des Gutachtens abgelehnt. Begründung des medizinischen Dienstes war, dass der Hausarzt sorgfältig gehandelt hat, indem er die Blutwerte überprüfte (Laut Berichten zu Antibiotikamitteln, die ich aus dem Internet nachgelesen habe, ist allerdings keine Änderung der Blutwerte nachweisbar!).
Ein Hinweis bei meiner Zusatzversicherung zu dem gesamten Vorgang, dem Fall nachzugehen in Bezug auf Behandlungsfehler, brachte bisher keine Wirkung.
Aufgrund Durchführung eines Laktosetestes (Milchunverträglichkeit) wurde festgestellt, daß diese besteht. Die Ursache hierfür ist die lange Einnahme von Antibiotika, die den Körper hindert, das Laktase-Enzym zu produzieren. Diese Erklärung fand ich im Laktose-Heft. Kann es sein, daß ein Arzt davon keinen blassen Schimmer hat?? Ich hatte bis vor 2,5 Jahren keinerlei Beschwerden wegen Milch oder Milchprodukten.
Sehr geehrter Herr RA
Meine Fragen wären nun,
ist eine weitere Vorgehensweise gegen meinen ehemaligen Hausarzt sinnvoll, bestehen hier Schadensersatz-Aussichten?
Was kann ich am besten tun, um meine bisherigen und wahrscheinlich auch künftigen Kosten erstattet zu bekommen?
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Auskunft und sende Ihnen
freundliche Grüße
Behandlungsfehler









