DE Frage geschrieben am 07.03.2008 12:45:00

Betreff: Beleidigung durch den Arbeitgeber nach Kündigung


Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 2905
Seit gut 2 Jahren bin ich als Naturwissenschaftlerin mit Hochschulabschluss bei meinem momentanen Arbeitgeber beschäftigt. Es handelt sich um eine sehr kleine Firma mit nur 3 Mitarbeitern.

Aus folgenden Gründen habe ich mich nun entschieden, zu kündigen:

Ich habe vertraglich eine Teilzeit (50 %) Stelle, die jedoch nach Bedarf auf bis zu 100 % erweitert werden kann. Laut Vertrag soll mir dies vom Arbeitgeber schriftlich spätestens 4 Wochen vorher mitgeteilt werden. Im ersten Jahr wurde dies auch so eingehalten, seit Anfang 2007 bekomme ich jedoch meistens erst Mitte des laufenden Monats mitgeteilt (und zwar nur mündlich), ob ich eine 50%, 75 % oder 100 % Stelle habe.

In den vergangenen Monaten bekam ich trotz regelmäßig über 160 Arbeitsstunden im Monat nur ein 75 % Gehalt (120 Arbeitsstunden), die restlichen Stunden wurden als Überstunden angerechnet. Im Vertrag ist geregelt, dass monatlich 10 Überstunden "verfallen", also durch das Gehalt abgedeckt sind.

Im Vorstellungsgespräch wurde mir zugesichert, dass ich nach der Probezeit (6 Monate) an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen könne. Dies war bis heute - trotz mehrmaliger Nachfrage von meiner Seite - nicht ein einziges Mal der Fall.

Durch völlig ungeregelte Arbeitszeiten (meistens bekomme ich erst abends mitgeteilt, wann ich am folgenden Tag zu erscheinen habe), ist eine private Planung, z.B. von Arztterminen, fast unmöglich. Wenn man einfach einen Termin vereinbart, und dann mitteilt z.B. "am Tag xy komme ich 1 Stunde später, da muss ich zum Zahnarzt" wird einem das sehr übel genommen.

Außerdem arbeite ich noch völlig unterbezahlt (im Vergleich mit ähnlichen Positionen bei anderen Firmen).

Da ich mittlerweile eine neue Stelle gefunden habe, habe ich diese Woche nun gekündigt. Laut meinem Arbeitsvertrag gelten für beide Seiten die für den Arbeitgeber vorgeschriebenen gesetzlichen Kündigungsfristen, also nach 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende.
Zum 30. April will ich aufhören, da es sich ja um eine sehr kleine Firma mit wenigen Mitarbeitern handelt, wollte ich fair sein und meinen Arbeitgeber so früh wie möglich informieren (schon 7 Wochen vorher).

Die Reaktion meines Arbeitgebers war in etwa folgende: Ich sei "hinterhältig", "niederträchtig", "verlogen". Mit der Begründung, dass ich immer gesagt hatte, dass ich meine Arbeit gerne mache und jetzt einfach kündige. Überhaupt hätte ich ihn nur ausgenutzt, um in kurzer Zeit so viel Wissen wie möglich zu bekommen, dass ich nun zur Konkurrenz trage (und das, wo mir jede Fortbildung verweigert wurde...). Jeder Arbeitseinsatz von mir, die Angebote freiwillig Überstunden zu machen oder unaufgefordert Zusatzaufgaben zu übernehmen, sei ebenfalls nur aus diesem Grund gekommen.
Ich hätte auch beim Vorstellungsgespräch schon gelogen, da ich damals sagte, ich suche eine unbefristete und vor allem langfristige Stelle. (Was auch heute noch der Wahrheit entspricht, es war keineswegs geplant, dass ich nun schon wieder für einen neuen Arbeitsplatz umziehen muss...)

Ich muss dazu sagen, dass ich meine Arbeit wirklich sehr gerne mache. Wir arbeiten als Dienstleister für Mandanten, die ja nichts dafür können, wie sich mein Arbeitgeber verhält, und trotzdem eine ordentliche Arbeit verdient haben!

Über das alles, was mir im Kündigungsgespräch an den Kopf geworfen wurde, kann ich ja nun noch hinwegsehen. Solche impulsiven Reaktionen kenne ich von meinem Arbeitgeber schon.
Einige Stunden später wurde mir dann mitgeteilt, ich sei bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses freigestellt. Ich müsse auch nicht damit rechnen, noch einmal zur Arbeit gerufen zu werden, er könne gut darauf verzichten, mich noch einmal zu sehen. Die von mir bearbeiteten Projekte könne er auch alleine bewältigen. Das sollte ich in den kommenden Tagen auch noch schriftlich bekommen.

Schon am nächsten Tag kam der Anruf, es ginge nicht, dass ich fast zwei Monate bezahlt frei habe, und meine Projekte solle ich in der verbleibenden Zeit noch fertigstellen. Die Arbeitszeiten sollten mir schriftlich mitgeteilt werden.

Einen Tag später (heute) kam nun eine Mail mit den Arbeitszeiten für diesen Monat. Jeweils nur die Anfangs-Uhrzeit ohne Angabe der Dauer. Natürlich weiß ich auch diesen Monat noch nicht, ob ich Teil- oder Vollzeit arbeiten soll. Ich habe um Bestätigung gebeten, dass ich die vertraglich vereinbarte 50 % Stelle habe, also 5 Stunden / Tag bei 4 Tagen / Woche. Eben kam nun folgende Antwort: "Sie werden im März mindestens eine 50%-Stelle haben. In Abhängigkeit vom Bedarf möchte ich mir wie bisher vorbehalten, dass wir auf bis zu 100% hochfahren. Für Ihre Planung können wir – wie bisher auch - zeitnah im voraus festlegen, wie lang jeder Arbeitstag geht. Geleistete Arbeitszeit und Urlaubstage werden - wie bisher - ausgeglichen – und im April sind Sie ja auch hier beschäftigt."

Da dies nicht der vertraglichen Regelung entspricht, und ich nach den vorangegangene Beleidigungen nicht - wie bisher - einfach darüber hinwegsehen möchte: Wie kann ich hier vorgehen?

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Arbeitgeber mich an den bevorstehenden Arbeitstagen wieder wie oben beschrieben beleidigt? Kann ich auf solche Unterstellungen ("hinterhältig, niederträchtig, verlogen") hin einfach nach Hause gehen? Kann ich die Leistung von weiteren Überstunden verweigern (vor allem, da ich nicht davon ausgehe, dass diese mir später noch ausbezahlt werden)? Und was kann ich tun, wenn er sich einfach weigert, mir im Voraus mitzuteilen, ob ich in den verbleibenden zwei Monaten Teil- oder Vollzeit beschäftigt bin?

Vielen Dank schon einmal für eine Antwort!


Antwort geschrieben am 07.03.2008 15:08:50
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Sie sollten den Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen, dass Sie die Beleidigungen nicht hinnehmen werden und im Widerholungsfalle Ihr Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung gem. § 273 BGB ausüben. Denn dann haben Sie, trotz nicht erbrachter Arbeitsleistung entsprechenden Lohnanspruch. Allerdings müssen Sie entsprechendes verhalten des Arbeitgebers auch darlegen können, sei es durch Zeugen oder ein Mobbingtagebuch.

2. Im Wiederholungsfalle können Sie Klage auf Unterlassung beim Arbeitsgericht erheben und dies schon jetzt gegenüber dem Arbeitgeber androhen. Dabei müssen Sie aber, dass dem Arbeitgeber vorgeworfene Verhalten, genau beschreiben.

3. Schließlich besteht die Möglichkeit den Arbeitgeber wegen der Beleidigung abzumahnen. Für den Widerholungsfall können Sie das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen. In dieser Abmahnung und in der dann möglicherweise folgenden Kündigung muss das beleidigende Verhalten des Arbeitgebers entsprechend beschrieben werden.

4. Schadensersatzansprüche ergeben sich aus dem Ersatz des Arbeitsentgelts, welches Ihnen durch die vorzeitige fristlose Kündigung unter Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist entgeht.

Hinsichtlich des genauen Einsatzes (Teil- oder Vollzeit) sollten Sie auf den Arbeitsvertrag bestehen. Der Arbeitgeber muss Ihnen vier Wochen vorher schriftlich mitteilen, ob Sie mehr als 50 % eingesetzt werden. Tut er dies nicht, kann er auch keine bedarfsweise höhere Arbeitszeit beanspruchen. Allerdings wird dies sicherlich zu weiteren Spannungen führen, so dass hinsichtlich der zu Ihren Gunsten sprechenden vertraglichen Regelung je nach Situation umgegangen werden muß.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich für Nachfragen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


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