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Vertragskündigung vor Antritt


05.03.2008 20:11 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter


| in unter 1 Stunde

Hallo.
Ich hatte heute ein Probetraining in einem Fitnessstudio und habe mich nach dem Probetraining dazu hinreißenlassen, einen 1 Jahres Vertrag zu unterschreiben.

Diese Mitgliedschaft beginnt am 01.04.2008 (heute: 05.03.2008) für die Dauer von 12 Monaten.
Auf der Rückseite der Firmen AGBS steht, dass ein Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündbar ist, jedoch steht dort nichts von einer Rücktrittsversicherung.
Ich weiß nicht wieso, aber ich hatte in dem Gespräch komplett vergeßen, dass in diesem Fitnessstudio eine Startgebühr von 149 € zu leisten ist. Diese nennt sich "Startpaket", welche auch auf derm Vertrag steht.
Als ich daheim war und mir den Vertrag noch einmal durchgelesen hab, ist mir erst aufgefallen wie hoch diese Forderung ist.

Meine Frage an sie:
Kann ich aus diesem Vertrag aussteigen ohne ihn antreten zu müssen oder was könnte ich sonst machen?

Vielen Dank

Mfg Orklay
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema:
Vertragskündigung
05.03.2008 | 20:18

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

es handelt sich hierbei um einen rechtsgültigen Vertrag. Dieser kann lediglich durch Irrtum oder Täuschung angefochten oder durch das Widerrufsrecht widerrufen werden.

Das Widerrufsrecht gilt jedoch in Ihrem Fall nicht, da es sich nicht um ein Haustürgeschäft handelt (sie haben selber das Studio aufgesucht) und haben den Vertrag auch nicht über Internet oder Telefon bestellt.

Einen Grund für einen Irrtum sehe ich hier auch nicht, es sei denn Sie wurden nicht über alle Gebühren aufgeklärt.
Allerdings sind meistens die Gebühren in diesen Verträgen deutlich hervorgehoben, sodass dies schwierig werden dürfte.

Ob in den AGBs vor Aufnahme des Trainings noch ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde, finden sie in den AGBs auf der Rückseite des Vertrages oder im Studio.
Das wäre die einzige Möglichkeit.

Ihnen bleibt wohl nur übrig ggf. mit dem Studio in Kontakt zu treten und auf Kulanz zu hoffen (z.B. kostenlose Benutzung von Einrichtungen, Preisnachlass). Die Chancen dürften jedoch nicht allzu gut stehen.

Daher immer Verträge mit nach Hause nehmen oder gründlich durchlesen (ich weiß, hilft Ihnen jetzt auch nicht mehr).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter


Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

Nachfrage vom Fragesteller 05.03.2008 | 20:55

Hallo Frau Dr. C. Seiter,

der Anbieter des Vertrages sagte mir, dass ich wenn ich bis Sonntag dagewesen wäre einen geringeren Monatsbeitrag hätte zahlen müssen. Er fuhr fort in dem er mir sagte, dass er ausnahmsweise es so machen würde, dass er einträgt, dass ich am 02.03.08 dagewesen sei und an diesem Vertrag ausfüllte. Dies steht auch in dem Vertrag.
Name mit meiner Unterschrift und Datum/Ort vom Sonntag.
D.h. ich war laut Vertrag am Sonntag dort und habe an diesem Tag den Vertrag unterschrieben, was ja nicht wahr ist.
Kann ich da vlt. etwas machen, weil ich ja wirklich an diesem Tag nicht dort war?
Mfg Orklay

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 05.03.2008 | 21:34

Durch Ihre Unterschrift ist der Vertrag gültig.

Selbst wenn Sie beweisen könnten, dass Sie Sonntag gar nicht dagewesen wären, so würde ggf. ein Graphologe feststellen, dass es Ihre Unterschrift ist - somit wäre der Vertrag wieder gültig.

Das wäre kein Kriterium, aus dem Vertrag herauszukommen!

Im Gegenteil: wenn Sie sich darauf berufen, könnten Ihnen noch die höheren Gebühren auferlegt werden.

Sie müssen wohl oder übel den Vertrag erfüllen.

Kündigen sie aber rechtzeitig, denn sonst könnte sich der Vertrag um ein weiteres jahr verlängern.

Sie kämen nur bei einer nachgewiesenen Verletzung aus dem Vertrag heraus (siehe Kündigungsbedingungen).

ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

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