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Download übers Internet 2


03.03.2008 17:26 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Maximilian A. Müller


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage über das Vorgehen mit der gleichen Firma (sofern ich aus dem Kontext herausbekommen konnte), die bereits unter dem Betreff: "Download übers Internet" von einem besorgten Elternpaar am 22.11.2007 angesprochen und vom RA Michael Euler beantwortet wurde.

Um eine möglichst genaue Antwort zu erhalten, möchte ich hier ein par Details zum Unternehmen und zum Sachverhalt vorlegen.

Ich wurde ebenso wie der Sohn dieser Familie durch die angebotene Freeware gelockt. Auf der Webseite bin ich über eine Referenz gekommen. Ich habe mich dort registriuert, um die angebotene freie Software (Freeware) herunterzuladen. Die _kostenpflichtige_ Mitgliedschaft und der Vertragsabschluss wurden nicht zum Zeitpunkt der Anmeldung unmissverständlich ausgewiesen.

Die Rechnung und die erste Mahnung danach, die ich per Email erhalten habe, haben mich ein wenig überrascht. Besorgt war ich aber noch nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um eine reine Werbe-Aktion mit Adressen-Sammlung neben des freien Download-Angebots handelt. Eine Kaufabsicht oder einen Dienstleistungsvertragsabschluß habe ich zu keinem Punkt der Kontaktaufnahme und danach gehabt. Deshalb habe ich mich mit Dummy-Angaben registriert. Die Postanschrift und der Name waren frei erfunden. Meine Email-Adresse ist eine meiner Junk-Email-Adressen um Folge-Spams zu vermeiden.

Soweit ich erkennen konnte, werden auf der Seite jede Menge Freeware-Programme zum Download angeboten. Ich bin nicht sicher ob der Seitenbetreiber diese Freeware-Programme, für die er natürlich keinesfalls die Urheberlizenz besitzt, kostenpflichtig zum Download anbieten darf.

Das Unternehmen, das bereits in vielen „schwarzen Listen", Diskussionsforen im Internet und Verbraucherzentralen aufgefallen ist, heisst MEGA-DOWNLOADS (http://www.mega-downloads.net/). Die Postanschrift ist ein Postfach in Wien (BlueByte FZE, Postfach 82, 1121 Wien, Österreich), der Firmensitz ist in Dubai (Twin Towers, Baniyas Road 217, UAE – 4404 Dubai), die Verrechnung soll über ein Firmenkonto in Passau abgewickelt werden - Inhaber Validea GmbH, Bank: VR-Bank eG in Passau, BLZ 799 36, Kto: 740 900 00). Als Vertragsrecht für ein angebliches Service-Angebot gilt das Recht der Vereingiten Arabischen Emiraten. Ich fand diese Angaben äusserst merkwürdig. Es wurden auch keine Namen der Gesellschafter oder der Inhaber angegeben. Insofern, denke ich, dass es sich um eine der sogenanntden „Internet-Abzocker"-Firmen handelt..

Auf der Rechnung habe ich nicht reagiert. Einen Vertrag habe ich nicht abgeschlossen. Die Mahnung hätte mich auch nicht weiter gestört, wäre dort nicht ein Hinweis, dass meine IP-Adresse notiert wurde. Man sagte mir, sie könne als Beweis gegen mich genutzt werden. Diese ist natürlich dynamisch vom ISP generiert. Kann aber ein Anbieter die Zurückverfolgung in einem Streitfall beantragen?

Widersprechen möchte ich MEGA-DOWNLOADS schriftlich oder mündlich nicht, da ich weiterhin für das Unternehmen anonym bleiben möchte. Diverse Internet-Foren haben davon abgeraten. Auch Stiftung-Warentest 05/07 schreibt (Abofallen im Netz: Tipps): „Nicht zahlen auch bei Einschüchterungsversuchen Strategie der Firmen ist es, die Opfer einzuschüchtern. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen jedoch: Wer nicht zahlt und auf stur schaltet, wird irgendwann auch in Ruhe gelassen."

Ich möchte gern wissen, ob ich für einen angeblichen Vertragsabschluss übers Internet unter diesen Umständen hafte. Wie sollte ich mich verhalten? Sind die Drohungen (insbes. in der Erklärung der Mahnung, s.u.), ernst zu nehmen?

Anbei erhalten Sie die bisherige Korrespondenz, die ich von MEGA-DOWNLOADS erhalten habe.

=================================

1. RECHNUNG:

Sehr geehrte Frau ...,

Vielen Dank für Ihre Bestellung. Wir hoffen, Sie finden Gefallen an unserem Service. Anbei erhalten Sie nun Ihre Rechnung für Ihre bestellte Leistung. Ein Jahreszugang zu www.mega-downloads.net.
Die Kosten belaufen sich auf EUR 8,00 (inkl. MwSt.) monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus zu einem Gesamtpreis
von EUR 96,00 (inkl. MwSt.).

Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MwSt.) innerhalb der nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto.

Bitte beachten Sie dass unsere Verrechnung über die Validea GmbH erfolgt, benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:

Inhaber: Validea GmbH

Bank: VR-Bank Passau eG
KontoNr.: 799 36
BLZ: 740 900 00

Verwendungszweck: xxxxxxx

Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

IBAN: DE 29 7409 0000 0000 0799 36
BIC/SWIFT: GENODEF1PA1

Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt Ihre RechnungsNr. xxxxxxxx an.

Im Mailanhang finden Sie Ihre Rechnung im PDF-Format.

Bei offenen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Support Team unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 0043 18 9400 50
Fax: 0043 18 9400 50-50
E-Mail: support@mega-downloads.net

Abschließend wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mega-Downloads.net Team


=========================================================

2. MAHNUNG

Mega-Downloads.net <support@mega-downloads.net>
reply-to "Mega-Downloads.net" <support@mega-downloads.net>,
to junkmail-adresse@provider.com

date Mon, Mar 3, 2008 at 5:20 AM

subject Mahnung - www.mega-downloads.net



Sehr geehrte Frau ......

Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf www.mega-downloads.net am 06.02.2008 bestellt. Leider konnten wir bis dato noch keinen Zahlungseingang von Ihnen verbuchen.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie bei der Anmeldung gelesen und akzeptiert haben, haben wir Ihnen am 22.02.2008 per E-Mail an die E-Mail Adresse: junkmail-adresse@provider.com die Rechnung übermittelt.

Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, die Zahlungsfrist der Rechnung bereits verstrichen ist, und die offene Forderung bis dato noch immer nicht beglichen ist, erhalten Sie diese Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, da bei weiterem Verzug Mahnspesen sowie Verzugszinsen zu Ihren Lasten entstehen. Um Ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen, begleichen Sie bitte umgehend die offene Forderung.

Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MwSt.) innerhalb der nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto.

Bitte beachten Sie dass unsere Verrechnung über die Validea GmbH erfolgt, benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:

Inhaber: Validea GmbH

Bank: VR-Bank Passau eG
KontoNr.: 799 36
BLZ: 740 900 00

Verwendungszweck: xxxxxxxxxxx

Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

IBAN: DE 29 7409 0000 0000 0799 36
BIC/SWIFT: GENODEF1PA1

Achtung:
Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt Ihre RechnungsNr. XXXXXXXXXXXX an.

Ihre Rechnung können Sie gerne erneut unter folgendem Link im PDF-Format einsehen: http://www.mega-downloads.net/..........

Bei offenen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Support Team unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 0043 18 9400 50
Fax: 0043 18 9400 50-50
E-Mail: support@mega-downloads.net

Abschließend wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mega-Downloads.net Team


Erklärung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen / AGB akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen.

Damit ist Ihr www.mega-downloads.net -Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
www.mega-downloads.net für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.

Zudem haben wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse ulaahi@gmail.com einen Link gesendet, der von dieser E-Mail-Adresse aus durch Anklicken eines Hyperlinks in der E-Mail bestätigt wurde.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: 102.31.15.75. Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 19xx-xx-xx. Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 110 weitere Antworten zum Thema:
Internet übers Download
03.03.2008 | 18:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Maximilian A. Müller
126 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage. Diese kann ich auf der Grundlage Ihrer Schilderungen wie folgt beantworten:

1.
Ein rechtsgültiger Vertrag kommt nur dann zustande, wenn die notwendigen Vertragsbestandteile von beiden Seiten akzeptiert werden. Insbesondere müssen daher - vor allem im Internet - die gegenseitigen Rechte und Pflichten in ausreichendem Maße geschildert werden, damit sie beiden Vertragsseiten bekannt sein. Ein Verstecken einer Zahlungsverpflichtung am unteren Rand der Internetseite oder aber nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt daher grundsätzlich nicht zu einer Zahlungsverpflichtung.

Ich habe mir allerdings soeben den Registrierungsvorgang der von Ihnen genannten Seite angeschaut. Dort wird neben dem Registrierungsformular darauf hingewiesen, dass es sich um ein entgeltpflichtiges Abo handelt. Diese Verpflichtung ist zwar nicht sehr offensichtlich, jedoch handelt es sich auch nicht unbedingt um eine versteckte Preisangabe.

Es ist daher schwierig einzuschätzen, ob Gerichte im Streitfalle diese Gestaltung der Internetseite akzeptieren würden.


2.
Sofern von einem gültigen Vertrag ausgegangen wird, könnten Sie diesen allerdings möglicherweise widerrufen.

a.
Ein Widerrufsrecht steht Ihnen grundsätzlich zwar nur 14 Tage lang ab Erhalt einer Widerrufslbelehrung in Textform zu. Nach der aktuellen Gesetzeslage bildet der Inhalt einer Homepage jedoch noch keine Textform, so dass Sie die BElehrung zusätzlich als Email oder als Brief hätten erhalten müssen.

b.
Auch ist die Belehrung nicht ausreichend, da dort nur eine Postfach - Adresse angegeben wird. Auch dies führt zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung.

Meines Erachtens können SIe daher eine mögliche Erklärung auf Abschluss des Vertrages widerrufen.


3.
In rechtlicher Hinsicht würde ich Ihnen daher empfehlen, unter Bezugnahme auf obige Argumente Ihren angeblichen Vertragsschluss zu widerrufen.

Inwieweit Sie keinen Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen möchten, müssen Sie letztlich für sich entscheiden. In der Regel werden solche Unternehmen tatsächlich nicht gerichtlich tätig, eine Garantie hierfür gibt es allerdings nicht.

Allerdings habe ich dringend darauf hinzuweisen, dass das Widerrufsrecht spätestens nach 1 Jahr verwirkt ist, so dass Sie - wenn Sie gar nicht reagieren - Gefahr laufen, rechtlich letztlich doch dazu verpflichtet zu sein, die Forderung auszugleichen.


4.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Falschangabe von Personalien tatsächlich den Tatbestand des Betruges erfüllen kann, falls dies erfolgt ist, um spätere Rechnungen nicht zu begleichen.


5.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort Ihnen nur einen ersten Überblick geben kann. Eine abschließende Prüfung setzt stets die Kenntnis des gesamten SAchverhaltes sowie der zugrundeliegenden UNterlagen voraus.

Ich hoffe, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und stehe gerne im Rahmen der Nachfragefunktion weiter zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
MAximilian A. Müller, Rechtsanwalt
Dr. Seither - Rechtsanwaltskanzlei


Mit freundlichen Grüßen

Maximilian A. Müller
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dr. Seither Rechtsanwaltskanzlei, Landau i.d.Pfalz

----
www.seither.info
www.vermieterblog.com
www.vermieterverein.de
----

Ergänzung vom Anwalt 19.06.2008 | 16:08

Bitte besuchen Sie für weitere Informationen unsere Internetseite www.seither.info. Dort finden Sie im Bereich "Rechtspraxis" weitere Informationen zum Thema "Mega-Downloads".
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Maximilian A. Müller
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