Berufsgenossenschaft (BG)
Wärend ich mich gerade bei einer medizinischen Reha-Maßnahme der BfA(Rentenversicherung Bund) befand, erlitt ich bei der Sporttherapie einen Knieunfall li. Die Reha musste abgebrochen werden. Seit dem kann ich nicht mehr richtig Gehen (nur Humpeln), nicht Laufen od. gar Tanzen, das betroffenen Knie nicht mehr Durchstrecken u. Beugen, keine Absatzschuhe tragen u. habe Schmerzen bei Belastung u. auch in Ruhephase, so dass ich ständig Schmerzmittel nehmen muss. Der sog. D-Arzt hat aufgrund der MRT-Bilder eine Arthroskopie vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass seiner Meinung nach meine Beschwerden keinesfalls von dem Unfall stammen könnten sondern aufgrund Abnutzung bestehen (ich bin 44 Jahre alt). Auch ist er der Meinung, ich hätte psychische Probleme, weshalb keine Besserung eintritt u. außerdem geht er davon aus, das der "winzige" Meniskusriss schon vor dem Unfall bestanden hätte (was natürlich alles nicht stimmt). Aufgrund meiner Akteneinsicht bei der BG habe ich seinen Berichten immer ausdrücklich widersprochen -ohne Erfolg. Nun wurde durch den D-Arzt trotz meiner erheblichen Beschwerden die Heilbehandlung zum 31.01.08 für beendet erklärt, ich sei voll arbeitsfähig (ich bin exam. Altenpflegerin mit entspr. hoher körperliche Belastung). Also ging ich (nach 3 Wochen Wartezeit auf einen Termin!) zum Orthopäden meiner Wahl, diese stimmte mir bezüglich meiner Knieverletzung absolut zu, aber er könne mich nicht behandeln, dies könne nur ein D-Arzt machen. Der Orthopäde hat mir einen empfohlen. Der widerum verschrieb mir zwar Schmerzmittel u. eine Bandage zur Stabilisierung des Knies, aber er will erst die BG um "Erlaubnis" fragen, ob er weiterführende Untersuchungen an mir durchführen kann. Er vermutet auch einen größeren Knieschaden. Er wollte sich bei mir melden - hat dies aber bis dato nicht getan. Meine Frage: wie kann ich gegen die offensichtlich falschen Aussagen des D-Arztes vorgehen, wo finde ich nun eine adäquate Behandlung meines Knies, denn es stellen sich aufgrund der unphysiologischen Gangart u. Körperhaltung weitere Probleme ein (Rückenschmerzen, das re. Knie schmerzt nun auch da es ständig überbelastet wird). Ist nun die Rehaklinik Schadensersatzpflichtig, da der Unfall dort unter therapeutischer Aufsicht passierte (freiwillig wäre ich dort nicht nach Bällen in die Luft gesprungen).Meine damalige Arbeitsstelle hatte mir bereits im Juli gekündigt, da ich noch in der Probezeit war. Auch will mich das Arbeitsamt natürlich vermitteln, doch als exam. Altenpflegein kann ich so gar nicht mehr arbeiten. Mit freundlichen Grüßen









