Auflösung einer Erbengemeinschaft
| 27.02.2008 19:42 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Thomas Domsz
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Wir sind eine Erbengemeinschaft von 6 Personen und haben zusammen eine Immobilie , sowie mehrere Grundstücke zu je gleichen Teilen , aufgrund gesetzlicher Erbfolge , geerbt.
Alle , mit Ausnahme eines erben , sind sich einig die Immobilie sowie einige der Grundstücke zu verkaufen um die Erbschaft aufteilen zu können.
Der Erbe , welcher nicht zum Verkauf bereit ist , bewohnt derzeit als einziger die Immobilie.
Wir wissen , dass jeder der Erben jederzeit eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen kann. Hierzu haben wir folgende Fragen :
1.Muss bei der Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht automatisch alles versteigert werden , oder können z.B. einzelne Grundstücke weiterhin in der Erbengemeinschaft verbleiben ?
2.Wir wollen vermeiden , dass infolge einer Zwangsversteigerung ein zu niedriger Preis erzielt wird. Deshalb ,
.. können die , sich einigen , Erben selbst einen Interessenten suchen und diesen dem Amtsgericht als Käufer vorstellen und damit eine Versteigerung umgehen ?
.. können die , sich einigen , Erben , im Falle einer Zwangsversteigerung , ein Mindestgebot bestimmen ?
3.Können die Erben den Auszug des noch in der Immobilie lebenden Erben verlangen ?
4.Wie kann der noch in der Immobilie wohnende Erbe zum Auszug bewegt werden ?
5.Gibt es darüber hinaus weitere Optionen , evtl. mit Hilfe Fach-Juristischer Unterstützung , um die Teilung ohne unnötige Verluste zu erreichen ?
Im voraus besten Dank für Ihre Antwort
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 165 weitere Antworten zum Thema:
Erbengemeinschaft Auflösung
Erbengemeinschaft Auflösung




