Rücktritt, Mietvertrag noch nicht unterschrieben
26.02.2008 16:39 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Guten Tag!
Wir haben uns Anfang Februar eine Wohnung angesehen und uns entschlossen sie zu nehmen. Das Aufsetzen des Mietvertrags hat allerdings 3 Wochen gedauert (der Vermieter war im Urlaub) und inzwischen wollen wir die Wohnung aus diversen persönlichen Gründen nicht mehr. Nun meint der Makler, dass es zwar noch keinen schriftlichen Vertrag, aber immerhin eine mündl. Absprache gäbe und wir als "Entschädigung" mindestens eine Miete zu zahlen hätten.
Ist eine solche mündl. Zusage bindend? Kann man Mietverträge auch unverbindlich aufsetzen? Wie hoch kann so eine fällige "Entschädigung" max. ausfallen?
Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 754 weitere Antworten zum Thema:
Mietvertrag Rücktritt unterschrieben
Mietvertrag Rücktritt unterschrieben



