DE Frage geschrieben am 21.02.2008 14:57:00

Betreff: Illegale Ehe


Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 2327
betrifft einen Bekannten der eine illegale Ehe führt also nur auf dem Papier. er meint da könnte man ihm nichts beweisen da es verjährt wäre. Wie sind da die Verjähungsfristen


Antwort geschrieben am 21.02.2008 15:01:16
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
Alt-Moabit 62-63, 10555 Berlin, Tel: 030 / 397 492 57, Fax: 030 / 397 492 79
Ausländerrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:

Sie schreiben, dass Ihr Bekannter eine "illegale Ehe" führt.Bitte teilen Sie mir in Ergänzung Ihrer Frage mit, was Sie damit genau meinen. Führt ihr Bekannter eine "Doppelehe" (strafbar gemäß § 172 StGB) oder eine "Scheinehe" mit einer Ausländerin oder als Ausländer mit einer Deutschen (möglicherweise strafbar gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG).

Oder handelt es sich um eine andere Art der "illegalen" Ehe.

Ich kann Ihre Frage erst im Detail beantworten, wenn Sie mir weitere Einzelheiten zu der Art der Ehe nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt




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