Frage geschrieben am 21.02.2008 13:44:00Betreff: Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung
Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 5333
Auf meine Anfrage an V, was sie von den Vorwürfen ihres Vaters halte, schrieb sie mir am 13.1.08, sie hätte mir bisher vertraut, sei aber von ihrer Familie nunmehr "aufgeklärt" worden. Ja, ich sei ein "perverses Schwein", ja, sie sei "vollkommen einverstanden mit papas brief an dich" (es gab nur diesen E-Brief v. 28.12. mit den Inzestvorwürfen). Und: ja, "natürlich habe ich die ganzen mails an die familie und meine ganzen freunde weitergegeben und natürlich waren die reaktionen darauf von allen gleich." Allerdings: "Dass es nicht primär um sex ging, war uns allen klar...".
Im übrigen war die Mail voll von beleidigenden Äußerungen: - verarschen. manipulieren - keinen zweifel..dass du noch ganz sauber tickst ...ekelhaft, widerlich -wie krank ist das!
Weder haben P und V irgendwann von sich aus ein konkretes Verhalten meinerseits in Richtung auf Inzest mit V bzw. zwischen mir und V genannt, noch haben sie bisher auf meine Aufforderung vom 6.2., ein solches Verhalten zu nennen, geantwortet. Die beiden anderen Teilnehmer an der o.a. Versammlung, A und I, habe ich bisher noch nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert.
V´s Email vom 13.1. enthält viele Hinweise darauf, dass sie von ihrem Vater und auch von ihrer Mutter zu ihren mir völlig unverständlichen beleidigenden und ihrer Erfahrung mit mir widersprechenden Äußerungen angestiftet worden ist.
Ich möchte als Nebenkläger am Strafprozess teilnehmen, weil ich nur so die Möglichkeit sehe, dass der komplette (und noch komplexere) Sachverhalt einigermaßen vollständig aufgeklärt wird, und suche eine(n) Nebenklägervertreter(in). Ihm/ihr, dem Staatsanwalt und dem Gericht gebe ich vollen Einblick in die Vorgänge und ihre Hintergründe; ich habe nichts zu verbergen.
Ich gehe im übrigen davon aus, dass das Verfahren gegen V (20 1/2 J.) abgetrennt und sie nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, weil sie sich einer Bulimie-Erkrankung mit zusätzlichem Helfersyndrom wegen nicht altersgemäß hat entwickeln können. Ihr eigener Anwalt wird ihr raten, in eigenem Interesse die Wahrheit zu sagen, also auf ihr Recht zu verzichten, eine Aussage gegen ihre Eltern und evt andere nahe Verwandte zu verweigern. Dann wird sich auch nachweisen lassen, dass sie zu ihren Beleidigungen. von ihren Eltern angestiftet worden ist..
Da ich kein Vermögen besitze und mein einziges Einkommen aus einer Netto-Altersrente unterhalb der Pfändungsgrenze besteht, muss ich Prozesskostenhilfe beantragen.
Welche Aussicht haben ein Strafantrag, ein Antrag auf Zulassung als Nebenkläger und ein Antrag auf Prozesskostenhilfe?














