Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhaltes
| 14.02.2008 12:11 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk
Hallo,
ich bin seit November 2007 geschieden. Die Ehe hat 18 Jahre gedauert und ich habe eine volljährige Tochter, die noch zur Schule geht.
Meine geschiedene Frau hat eine Ausbildung zur Sozialversicherungs Fachangestellten. Nach der Geburt unserer Tochter war meine Ex drei Jahre Zuhause, danach hat sie eine Arbeit als Schreibkraft im öffentlichen Dienst angetreten. Dort arbeitet sie bis Heute Halbtags als Schreibkraft; die Höhe meiner zu leistenden, Nachehelichen Unterhaltszahlungen wurde berechnet als würde sie Vollzeit als Schreibkraft arbeiten.
Meine Frage:
1.) Kann ich von meiner Ex verlangen, sich eine Stelle in ihrem Beruf (SoFa), oder eine andere, gleichwertige aber höher bezahlte Tätigkeit zu suchen, auch wenn sie dafür den Arbeitgeber wechseln müsste?
2.) Wir haben in einer "Scheidungs Folgevereinbarung" vereinbart, dass ich einen fünfstelligen Betrag aus dem Zugewinnausgleich aus einer Lebensversicherung an meine Ex bezahlen muss. Es handelt sich um meine Kapital-LV, die mit Endalter 65 zur Auszahlung kommt. Der Betrag soll schon einen Monat nach Rechtskraft der Scheidung fällig werden, obwohl ich die LV erst viel später ausbezahlt bekomme. Ist das rechtens?
Trifft nicht Ihr Problem?
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