Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 23.11.07 bin ich aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und beabsichtigte nicht, die eheliche Lebensgemeinschaft fortzusetzen. Die Frage, ob ich förmlichen Scheidungsantrag stelle, hängt von ein fiskalischen Erwägungen ab.Meine Zielsetzung als 100% schwerbehinderte Frau ist es, die Unterhaltspflichten zu minimieren, ggf. unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte erhöhter behinderungsbedingter Eigenbedarf auf meiner Seite, geb.1948 / selbst herbeigeführte Bedürftigkeit auf der Seite des unterhaltsberechtigten Mannes, geb.1946.
Seit der Eheschließung im Juni1987 leben wir in Zugewinngmeinschaft. ich war bis zum Oktober 1993 sv-pfl.vollzeiterwerbstätig im ö.D. , der Ehemann hat ab diesem Zeitpunkt die Tätigkeit als selbständiger Versicherungskaufmann aufgegeben und ist keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgegangen.Er ist bis dato kostenfrei bei mir familienversichert.Eine Rentenauskunft aus dem jahr 2004 wies für ihn Anwartschaften in der RV i.H.v. 250,00 € aus, wovon ca 50,00 aus der gesetzl. Absicherung von Pflegepersonen stammen( ergo 200,00 vor der EHE).
Ich beziehe seit 1994 EU-Rente i.H.v. 1510,00 €, zzgl. 500,00 € Versichertenrente aus der Versorgungsanstalt des Bundes un der Länder. Aus dem jeweils im hälftigen Eigentum befindlichen Zweifamilienhaus mit gewerbl.Räumen auf rd 1200 m2 im OLG Bezirk Hamm( verkehrswert ca 250.000 €) fließen Mieten in Höhe von 1000,00 € zu.Der Mann hat keine weiteren Einkünfte, die Mietzahlungen aus seiner in der Ehe geerbten Haushälfte versucht er zwangsweise beizutreiben.Große Teile der häuslichen Möbeleinrichtung habe ich nachweisbar vor der Ehezeit erworben, in der Ehe wurden ein PKW ( Zeitwert 8000 ) und ein Wohnmobil ( Zeitwert 30.000 ) erworben
Für beide Fahrzeuge stehe ich als Halter im Brief, den KV für das Wohnmobil hat der Ehemann gezeichnet und zur Finanzierung ein Darlehen aufgrund eines Bausparvertrages auf seinen Namen aufgenommen. Die Bausparleistungen wurden durch ihm von mir regelmäßig zugewendetes " Haushaltsgeld " in Höhe von zuletzt 1250,00 € finanziert.
Grundbesitzabgaben, Strom Gas Telefon und Versicherungsverträge habe ich gesondert aus meinem Einkommen finanziert, bezahle zur Zeit auch weiterhin
Im Wohnmobil hält sich der Mann bis auf kurze Aufenthalte im Hause auf, wohl um sich nicht ´den Wert der freien Wohnung anrechnen lassen zu müssen- hat diese Strategie Erfolg? Die Ehewohnung besteht aus 5ZKB auf 140,00 m2, erzielbare Kaltmiete ca 500,00
Er beansprucht aus der ehelichen Hausmanntätigkeit und kleinen Instandhaltungsarbeiten am Haus einen Barunterhalt i.H.v. 1125,00 und will das Wohnmobil zu alleiniger Verwertung veräußern, da er seines Erachtens Alleinbesitzer ist.
Mir ist bekannt, dass ich bis zur Eigenbehaltsgrenze von ca 1078 € herangezogen werde. ist es vor dem Hintergrund der Reform des Unterhaltsrechtes möglich, dem Mann entgegenzuhalten, dass ich mit 100 % MdE aufgrund Zustandes nach intercerebraler Hirnblutung mit spastischer Hemiparese li ( Halbseitenlähmung ) einen erhöhten behinderungsbedingten Mehrbedarf habe ( bsp.weise um geeignetes Schuhwerk von 750,0 € zu zahlen und erhöhten Kraftstoffverbrauch zu finanzieren als aG)
und er
durch die fortgesetzte Nichterwerbstätigkeit infolge Alkoholabusus ( 3 Entzüge der Fahrerlaubnis aktenkundig, kein stat.Entzug )die Bedürftigkeit selbst herbeigeführt hat?
Wenn ich Scheidungsantrag stelle, um den Verkauf des Hauses zum Zwecke des Zugewinnausgleiches durchzusetzen, ist es ihm dann billigerweise zuzumuten, einen Teil dieses dann erzielten Kaufpreises als Vermögensstock zum Zwecke der Unterhaltssicherung anzugreifen ( analog tranchenweiser Anrechnung von Arbeitnehmerabfindungen auf das ALG ) und gibt es wie bei Hartz IV ein sogen. Schonvermögen? Ich vermag nicht einzusehen, dass ich weiterhin rd 1100 € zuwenden soll, auch wenn beispielsweise er über 100.000 aus Verkauf des lastenfreien Hauses verfügt.Welcher Nutzen läge darin, wenn ich einer von ihm angeregten jetzt zu vereinbarenden Gütertrennug zustimmte? Ich hoffe,den Sachverhalt ausreichend deutlich geschildert zu haben, stehe für evtl Rückfragen selbverständlich zur Verfügung und bedanke mich in Erwartung hilfreicher Hinweise recht herzlich für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß
Fragestellerin
Nachehelicher Trennungsunterhalt Unterhalt




