Beteiligung an Patent /Vertragsgestaltung Generelle Themen
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Beteiligung an Patent /Vertragsgestaltung


10.02.2008 18:55 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter




Folgende Sachlage:
Ein Bekannter meldet ein Patent an und hat mir angeboten, mich finanziell zu beteiligen. Ein Patentanwalt ist nicht eingeschaltet. Die Kosten (Gebühren etc.) würden zu 50% auf mich fallen, aber ebenso die potentiellen Erlöse aus dem Verkauf der Rechte, was ungefähr nach 1-2 Jahren erfolgen soll.
Ich werde in der Patentanmeldung nicht als Patentinhaber genannt, möchte aber einen privatrechtlichen Beteiligungsvertrag abschließen.
Meine Frage:
1. Ist das Vorgehen in Ordnung bzw. können irgendwelche unangenehmen Überraschungen auf mich lauern, die sich daraus ergeben? Gibt es eine Alternative? Was sollte unbedingt in diesem Vertrag enthalten sein?
2. Gibt es eine Art Mustervertrag? Denn angesichts des relativ geringen Einsatzes und des relativ einfachen Sachverhalts erscheint mir eine komplette anwaltliche Unterstützung übertrieben.
10.02.2008 | 20:30

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
782 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Zu beachten wäre, dass sich Ihr Kostenbeitrag lediglich auf die Patentanmeldung bezieht. Insbesondere Rechtsstreitigkeiten bei einer Patentanmeldung oder auch einer Patentübertragung können hohe Kosten zur Folge haben. Weitere Kosten können anfallen, wenn das Patent auch im Ausland angemeldet und eingetragen werden soll.

2. Ein Mustervertrag für eine Beteiligung an Patenterträgen gibt es nicht, da immer die individuelle Situation und Ziele der Beteiligten berücksichtigt werden muß.

Als grobe Richtschnur wäre der Vertragsgegenstand, also das Patent mit Patentnummer zu bezeichnen. Des weiteren die Art und Höhe der Beteiligung, ein entsprechendes Mitspracherecht bei der Patentverwertung und ggfs. die Möglichkeit, dass Sie das Patent zu den gleichen Konditionen erwerben können.

Da Sie nicht bei dem Deutschen Patentamt eingetragen sind, besteht natürlich das Risiko, dass Sie von einer Veräußerung nichts erfahren, wenn Ihr Bekannter Sie nicht informiert. Dies sollte entsprechend vorgebeugt werden.

Als Alternative wäre denkbar, dass sie in Bezug auf die Anmeldung und Verwertung des Patents eine GbR gründen, mit einem entsprechenden Gesellschaftervertrag, der dann auch alle Regelungen enthalten kann, die auch für einen Beteiligungsvertrag maßgebend wären. Hierzu gibt es entsprechende Musterverträge (GbR) die als Grundbaustein dienen könnten und um die patentrechtlichen Besonderheit ergänzt werden könnte.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

ANTWORT VON
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Bad Nauheim

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