365.030
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
856 Besucher | 16 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Medienrecht » Ist es möglich, zu Lebenszeit das Urheberrech...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Medienrecht » Ist es möglich, zu Lebenszeit das Urheberrech...

Ist es möglich, zu Lebenszeit das Urheberrecht an eine andere Person zu übertragen?


08.02.2008 11:10 |
Preis: ***,00 € |

Medienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christoph Domernicht




Guten Tag,
ich weiß das die Übertragung von Urheberrechten zu Lebzeiten nicht möglich ist sondern nur die Gewährung von Nutzungsrechten.
Diese Nutzungsrechte möchte ich für eine CD erhalten.


Der Urheber an der CD Produktion möchte nun die Urheberrechte
als Vorerbe erst auf seine Frau übertragen und diese räumt mir dann alle Nutzungsrechte Exclusiv ein. Denke weil dieser Insolvenz ist!

Ist das Korrekt oder gar nicht Möglich?

Danke im Voraus.

Gruss
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 9 weitere Antworten zum Thema:
Urheberrecht
08.02.2008 | 13:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Christoph Domernicht
12 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

so wie ich Ihre Fragestellung verstehe, werden Sie auf diesem Wege zum Zeitpunkt heute keine Rechte erwerben können.

Sie stellen zurecht heraus, dass das Urheberrecht in seiner Gesamtheit zu Lebzeiten nicht übertragbar ist. Dies regelt § 29 Abs. 1 UrhG. Die Vorschrift lautet:

"Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen."

Diese Übertragungssperre können Sie nicht durch die von Ihnen so genannte Vorerbschaft umgehen. Es ist dem Produzenten der CD nicht möglich, zu Lebzeiten die Urheberrechte an seine Frau zu übertragen. Dies gilt auch für den Fall, dass er diese Übertragung als eine (vorweggenommene) Erbschaft deklariert. Eine Verfügung von Todes wegen ist etwas anderes als eine Auseinandersetzung über eventuelle zukünftige Erbansprüche. Erst mit dem Tod des Urhebers kann das Urheberrecht auf einen Dritten übergehen, den der Urheber testamentarisch benennen kann.

Im Übrigen habe ich auch Zweifel, ob sich die Rechte des CD-Produzenten nicht auch unter Lebenden übertragen lassen. Soweit es sich rein um das technische Produzieren einer CD handelt, entstehen keine eigenen Urheberrechte. Der Produzent kann ohne weiteres der Tonträgerhersteller nach § 85 UrhG sein, wenn er organisatorische und wirtschaftliche Leitung der CD-Aufnahme inne hatte. Als Tonträgerhersteller erwirbt er aber nur ein Leistungsschutzrecht, das sich ohne weiteres frei übertragen lässt. Das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers nach § 85 UrhG gibt diesem das ausschließliche Recht , die CD zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Das wirkt sich auch auf eine etwaige Insolvenz des Produzenten aus. Denn solche Leistungsschutzrechte sind vermögenswerte Bestandteile, die vom Insolvenzverwalter verwertet werden können.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Domernicht
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Christoph Domernicht
Köln

12 Bewertungen
FACHGEBIETE
Medienrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Zivilrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht