Ehegattenunterhalt; Wechsel der Lohnsteuerklassen
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Familienrecht
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Meine Frau und ich sind seit 1987 verheiratet und leben seit dem 23.April 2007 getrennt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich die gemeinsame Eigentumswohnung, die uns zu gleichen Teilen gehört verlassen. Meine Frau ist berufstätig und lebt mit unseren Söhnen ( 17J. /19J. )in der Eigentumswohnung.
Im Dezember 2007 hatten wir einen Termin beim Familiengericht und haben folgenden Vergleich geschlossen:
1. Für meinen jüngeren Sohn bezahle ich monatl. 466 € ( 6.Stufe zzgl. 77 € anteiliges Kindergeld)
2. An meine Frau zahle ich einen Trennungsunterhalt von 188 €
3. Die Parteien sind sich darüber einig, das beide jeweils die Hälfte der Zins- und Tigungsleistungen der Eigentumswohnung bezahlen.
Mein älterer Sohn ist Azubi und jobbt nebenbei, so dass die Zahlungen an ihn bei dem Vergleich kein Thema waren; es wurde nur vereinbart, dass ich das Kindergeld, das ich für ihn erhalte an meine Frau weitergebe.
Insgesamt ergab sich eine Summe von 1.516 €. ( 154 € Kindergeld + 466 € Kindesunterhalt + 188 € Trennungsunterhalt + 708 € Baufinanzierung )
Der Vergleich wurde auf Grundlage folgender zahlen geschlossen:
Ehemann: 4.860 € Brutto; bereinigtes Nettoeinkommen 1.709 € ; Steuerklasse III, 1 Kind
Ehefrau: 3.038 € Brutto; bereinigtes Nettoeinkommen 1.269 €; Steuerklasse V, 1 Kind
Vor Gericht habe ich mich selbst vertreten und wollte eine Nutzungsentschädigung für meinen Teil der ETW geltend machen; da ich nicht wußte in welcher Form ich diesen Anspruch geltend zu machen habe, wurde ich von der gegnerischen Anwältin niedergemacht, ich solle mir erst einmal eine Rechtsberatung einholen; der Richter kommentierte mein Anliegen mit den Worten, er könne diese Rechtsberatung nicht vornehmen. So blieb mein Anspruch unberücksichtigt.
Weiterhin wurde in der mdl. Verhandlung vereinbart, dass ein gemeinsamer Bausparvertrag ( 9.600 € ) dazu verwendet werden soll einen Großteil unserer gemeinsamen Schulden ( 12.000 € )abzulösen. Diese Verabredung findet sich leider nicht im Vergleich wieder. Leider hat die Bank auch den Bausparvertrag nicht freigegeben. Mit der Folge, dass mein Dispo nun gnadenlos überzogen ist und moantlich ca. 130 € an Zinsen auflaufen. Da im Vergleich keine Vereinbarungen zu den Schulden enthalten sind, läßt mich meine Frau mich ziemlich im Regen stehen und reagiert nicht auf meine Forderung sich zumindest an den Zinsen zu beteiligen.
Ende Januar hat mir meine Gattin dann mitgeteilt, dass sie ihre Lohnsteuerklasse geändert hat; ich bin mittlerweile auch aufgefordert meine Lohnsteuerklasse zu ändern. Meine Frau vertritt die Ansicht, dass der Vergleich trotz geänderter Rahmenbedingungen weiter gilt und hat mir die Zwangsvollstreckung angedroht, wenn ich nicht in der Höhe des Vergleichs zahle. M.E kommt folgende Rechnung zum Zuge:
Ehefrau: Durch Wechsel in Steuerklasse II verringert sich die Abgabenlast von 1.127,62 € (Lohnsteuer; Solidaritätsabgabe, Kirchensteuer ) auf 579,56 €. Hierdurch steigt das Nettoeinkommen um 548,06 € auf nun 1.817,77 €.
Ehemann: Durch Wechsel in Klasse I erhöht sich die Abgabenlast auf 1.276,27 €. Hierdurch verringert sich das Netto um 476,15 € auf 1.232,85 €
Folgen für die Absprachen aus Vergleich:
1.) Das für den Kindesunterhalt relevante Nettoeinkommen beträgt 1.744,33 €. Der aktualisierte Unterhalt beträgt 426 € ( 4. Stufe Tabellenbetrag zzgl. 77 € Kindergeldanteil).
2.) Der Steuerklassenwechsel führt zu einer Umkehr des Ehegattenunterhalts. Aufgrund des höheren ( bereinigten )Nettoeinkommens ist nun die Ehefrau zahlungsverpflichtet. Bei einer Differenz von 584 € ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Ehemann von 250 € (3/7).
Aktualisierte Zahlungsverpflichtung Ehemann:
154 € Kindergeld; älterer Sohn
426 € Unterhalt jüngerer Sohn
708 € Baufinanzierung
1.288€ Summe
Unter Berücksichtigung des Ehegattenunterhalts ergibt sich eine aktuelle Zahlungsverpflichtung von 1.038 €.
Zusammen mit der Steuerersparnis kommt für meine Frau eine Summe zustande (1.586 €) die in der Größenordnung der Summe des Vergleichs entspricht; auch meine Belastungen liegen in dieser Größenordnung.
Hier meine Fragen:
1.) Hat der Vergleich weiterhin Bestand, auch wenn sich die wirtschaftliche Basis auf der der Vergleich beruht grundlegend verändert hat.
2.) Sind meine Überlegungen zur Aktualisierung der Zahlen aus dem Vergleich richtig? Wer aktualisiert die Berechnungen?
3.) Ist trotz veränderter Steuerklassen eine Zwangsvollstreckung auf Grundlage des Vergleichs möglich? Wird bei einer Zwangsvollstrckung geprüft, ob diese berechtigt ist?
4.) In welcher Form mache ich einen Nutzungsausgleich für meine Hälfte der der ETW geltend. Geht dies auch rückwirkend?
5.) Kann ich die Zinsen der gemeinsamen Schulden mit der Baufinanzierung verrechnen? Wie machen ich meinen Anspruch ansonsten geltend?








