Anrechnung Nebeneinkommen Selbständige Tägtigkeit
01.02.2008 10:17 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Als Angestellter Geschäftsführer habe ich wegen Insolvenz des Unternehmens ausgeschieden. Ich bin 60 Jahre alt. Eine neue Tätigkeit ist unwahrscheinlich.
Ab April 2007 beziehe ich Arbeitslosengeld in Höhe von rund 2.100 € monatlich. Seit Jahren (über 3 Jahre) habe ich neben meiner GF-Tägigkeit zwei Mandate als Beirat in Unternehmen war, mit einer Vergütung in Höhe von insgesamt ca. 32.000 €. Außerdem nehme ich, ebenfalls seit Jahren, Lehraufträge an Hochschulen war, für die jährlich ca. 2.600 € Honorar vergütet werden.
Gemeldet habe ich dem Arbeitsamt meine Lehrtätigkeit, die anderen habe ich (noch) nicht angegeben. Das Honorar für die Lehrtätigkeit wurde bisher nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Insgesamt kann man davon ausgehen, dass bisher und künftig durchschnittlich 15 Wochenarbeitsstunden nicht überschritten worden sind bzw. werden.
1) Kann, wenn ich die Honorare aus der Beiratstätigkeit melde, das Arbeitsamt grundsätzlich dieses Einkommen anrechnen und wenn ja, in welchem Umfang?
2) Wenn das Arbeitsamt anrechnen könnte,und ich die Tätigkeit nicht melde, mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste im Extremfall gerechnet werden?
3) Wenn die Vergütung für die Beiratstätigkeit nicht angerechnet werden kann, und ich jetzt nachträglich diese Einkommen melde, was könnte dann geschehen?
Es wäre hilfreich, wenn die entsprechenden rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Urteile) bei der Antwort mit angegeben werden würden.
Trifft nicht Ihr Problem?
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