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Wettbewerbsklausel in Frage stellen?


| 31.01.2008 21:16 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Anwältin/ sehr geehrter Anwalt,
ich habe nachfolgendes Problem:

Ich arbeite seit mehreren Jahren in einem Unternehmen als technischer Sachbearbeiter - ich habe eine Ingenieurausbildung.
Trotz interner Bewerbungen und mehreren Gesprächenwie vor kurzem)
mit dem Geschäftsführer und Personalleiter gibt es für mich keine Perspektiven weder finanziell noch hierarchisch in der Firma weiterzukommen.

Sämtliche Aufstiegspositionen wurden in der Vergangenheit und werden momentan mit externen Leuten besetzt - zu mir hieß es,ich würde gute Arbeitleisten-man brauche mich auf meiner jetzigen Position - die wäre ja sonst nicht mehr besetzt und man könnte mir nichts zusagen!

Nun habe ich evtl. die Möglichkeit bei einem Konkurrenzunternehmen eine gut dotierte verantwortliche Stelle mit Aufstiegsmöglichkeiten zu bekommen.

In meinem Vertrag steht eine Wettbewerbsklausel u.a mit folgendem Inhalt:

"...Der Angestellte untersteht einem Wettbewerbsverbot. Die Beschränkung gilt für eine Karenzzeit von 12 Monaten ab regulärem Vertragsende. Die im relevanten Falle anfallende Karenzentschädigugn wird auf 12 Monatsbezüge zu 50% beschränkt...
Eine Entschädigung in derselben Höhe hat der Angestellte im Falle eines Verstoßes zu zahlen...Die Firma hat das Recht das Wettbewerbsverbot vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von 6 Monaten aufzukündigen.

Verstößt diese Klausel nicht gegen die "freie Berufswahl" und "Menschenwürde"?

Was kann ich machen? Die Firma wird mir sicher nicht entgegenkommen.

Wie stehen hier die Chancen für mich das Wettbewerbsverbot zu ignorieren,bzw. zu umgehen?

Was sagt das Gesetz dazu?

Was würden Sie mir raten?

Vielen Dank jetzt schon für die Beantwortung meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Der Fragesteller
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema:
Wettbewerbsklausel
31.01.2008 | 21:33

Antwort

von

Rechtsanwalt Stefan Steininger
364 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind grundsätzlich zulässig (§ 110 GewO i.V.m. §§74 ff. HGB).

Das geschilderte Wettbewerbsverbots erfüllt die wesentlichen Kriterien (max 2 Jahre, mind. 50% Entschädigung, Schriftform), die das Gesetzt vorsieht.

Allerdings könnte das Wettbewerbsverbot gem. § 74a I HGB unverbindlich sein, wenn es unverhältnismäßig ist. Nachdem hier zu den genauen Bedingungen nichts gesagt ist, kann hierzu keine Beurteilung abgegeben werden.

Wegen der Bedeutung der Angelegenheit sollten Sie unbedingt den Vertrag durch einen Kollegen an Hand Ihrer konkreten Situation bewerten lassen.

Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de


Bewertung des Fragestellers 2012-05-20 | 08:47


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"Auch dieses mal bedanke ich mich wieder recht herzlich für die gute Auskunft und komme in Zukunft bestimmt gerne auf sie zurück , falls mir mal wieder etwas unklar sein sollte !"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-05-20
5/5.0

Auch dieses mal bedanke ich mich wieder recht herzlich für die gute Auskunft und komme in Zukunft bestimmt gerne auf sie zurück , falls mir mal wieder etwas unklar sein sollte !


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Hemmingen

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