Verhalten der Sozialbehörden bei der Untervermietung von Wohnraum
30.01.2008 19:40 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
| in unter 2 Stunden
Ich möchte eine Wohnimmobilie (EFH/DHH) für meine Mutter und mich anmieten.
Diese soll einerseits eine Einliegerwohnung für meine Mutter, Bürofläche für meine freiberufliche Tätigkeit (Technisches Büro) und eine geringe Wohnfläche für die Eigennutzung beinhalten.
Unser Status stellt sich folgendermaßen dar:
a) meine Person (geb.: 19.02.1949):
Existenzgründer (ALG2 mit ESG)
Einkünfte (in €):
lebenslange Unfallrente ca. 300,--
ALG2 (incl. Mehrbedarf) ca. 85,--
Heizkostenzuschuss ca. 50,-- (1,--/m²)
ESG 250,--
Gesamt: ca. 685,--
Hinzu kommen Einnahmen aus der freiberufl. Tätigkeit,
deren Höhe ich zu Zeit noch nicht beziffern kann.
b) meine Mutter (geb.: 09.10.1921):
Rentnerin (tlw. Grundsicherungsrente),schwerbehin-
dert (Pflegestufe 2),ständige Betreuung erforderlich
Einkünfte (in €):
lebenslange Altersrente ca. 100,--
Grundsicherung 247,--
Heizkostenzuschuss ca. 50,-- (1,--/m²)
Pflegekasse 520,-- (Rest von 920,--)
Gesamt: ca. 917,--
Hinzu käme ggf. die Erstattung eines gewissen Betrages
für das neu eingeführte Behinderten-Budget zur Bezah-
lung der häuslichen Betreuung (volltägig 24 Std.).
Ein Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehinderten-
Ausweises wurde bereits gestellt.
Die Einnahmen aus der Pflegekasse (s.o.) und ggf. aus
dem Budget sollen mir als betreuende Person zufliessen.
Die Kosten der Immobilie veranschlage ich wie folgt
(incl. Nebenkosten):
Gesamt-Miete: ca. 600,-- für ca. 100m² Wfl.
Untervermietung: ca. 280,-- für ca. 50m² Wfl.
(behindertengerecht)
Büroraum: ca. 260,-- für ca. 40m² Wfl.
(f.d.Existenzgründg.)
eigener Wohnraum: ca. 60,-- für ca. 10m² Wfl.
Die Anmietung der Wohnimmobilie soll von mir (ggf. finanzielle
Mithilfe durch Verwandtschaft) erfolgen. Ich möchte auf den Mietzuschuss der ARGE verzichten, aber ggf. Heizkostenzuschuss beanspruchen.
Der Untermietvertrag soll zwischen meiner Mutter und mir abgeschlossen werden.
Frage: Bekommt meine Mutter Mietzuschuss incl. Winterfeuerungs-
hilfe bzw. Kosten des Warmwassers vom Amt für soziale
Sicherung im Zusammenhang mit ihrer Grundsicherungs-
rente ?
Wie ist das Vorhaben mit dem "ARGE"- Status vereinbar;
mit welchen Leistungskürzungen müsste ich ggf. rechnen ?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Wohnraum
Wohnraum









