Aufstockungsunterhalt - Herabsetzung möglich?
Durch einen Prozessvergleich wurde bei der Scheidung im Dezember 2006 ein Aufstockungsunterhalt von EUR 750,00 monatlich vereinbart.
Dabei wurde mein zum Scheidungszeitpunkt zutreffendes Einkommen nicht aufgedeckt und deshalb auch nicht berücksichtigt. Ich hatte mit „Karrieresprung" argumentiert. Mein Einkommen war beträchtlich höher als das nach meiner Auffassung eheprägende Einkommen vor der Trennung.
Das Einkommen, von dem sich der Vergleich ableitete, war das Einkommen, welches ich ca. 1,5 Jahre vor dem Scheidungstermin erzielt hatte. Durch Verzögerungstaktik meiner Frau zog sich das Verfahren hin und ich hatte währenddessen einen "Karrieresprung" gemacht. Das eheprägende Einkommen war insbesondere während der letzten Jahre des Zusammenlebens verglichen mit dem nachehelichen Einkommen niedrig.
Seit September 2007 haben sich meine Einkommensverhältnisse wiederum vollständig verändert. Durch unverschuldeten Jobverlust habe ich mein Erwerbseinkommen verloren und lebe seither von meinem Vermögen. Dies ist zum einen die Abfindung, die ich bekam. Darüberhinaus verfüge ich über Ersparnisse von früher und inzwischen auch über Immobilienvermögen durch Übertragung eines Hauses im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Ansprüche auf Arbeitslosengeld bestehen nicht. Mit gelegentlichen Aufträgen als Selbstständiger erziele ich gegnwärtig ein gewisses Einkommen, welches nach Abzug von Sachkosten und Abschreibungen in 2008 voraussichtlich EUR 30.000 nicht übersteigen wird.
Das gegenwärtige Einkommen meiner geschiedenen Frau ist mir unbekannt. Ich vermute, dass es bei ca. 20.000 EUR bis 25.000 EUR liegt. Sie lehnt jeden Kontakt mit mir ab, so dass ich auf Vermutungen angewiesen bin und Schriftverkehr grundsätzlich nur mit ihrem Anwalt führen kann.
Diesem habe ich jetzt mitgeteilt, dass ich bereits seit vier Monaten kein Arbeitnehmereinkommen mehr erziele und deshalb über eine außergerichtliche Einigung zur Herabsetzung der monatlichen Aufstockungszahlungen verhandeln möchte.
Erwartungsgemäß hat er erst einmal eine Offenlegung der früheren Einkommensverhältnisse sowie der erhaltenen Abfindungszahlung gefordert. Ich will dies nicht tun, weil dann vermutlich sofort im Raum steht, dass mein früherer Aufstockungsunterhalt in Relation zu meinem Einkommen sowieso „viel zu niedrig" gewesen sei. Die Argumentation mit dem Karrieresprung hatte der Anwalt meiner Frau immer bestritten. Der Richter wollte darüber nicht urteilen und empfahl uns dringend den dann geschlossenen Vergleich.
Ich stehe jetzt vor der Frage, ob ich es beim status quo belasse oder ggfls. mit Abänderungsklage nach § 323 ZPO eine Herabsetzung des Unterhalts zu erzwingen versuche.
Sehr wahrscheinlich wird das Gericht ebenfalls von mir verlangen, dass ich die Höhe der Abfindung nachweise. Die Zahlung entsprach rund 11 Monatsgehältern.
Meine Fragen:
1. Besteht das Risiko einer nachträglichen Verschlechterung meiner Unterhaltsverpflichtung, wenn die tatsächlichen Einkommensverhältnisse jetzt aufgedeckt werden und meine Argumentation vom Karrieresprung von dem jetzt zuständigen, eventuell anderen Richter nicht akzeptiert wird? D.h. kann ich rückwirkend zu einer Unterhaltsnachzahlung verurteilt werden?
2. Wie ist die Bedeutung meines Vermögens einzuschätzen? Durch die Abfindung und die vorweggenommene Erbfolge sehe ich mich durchaus in der Lage mit einem Einkommen von bis zu EUR 30.000 ein zufriedenstellendes Leben zu führen, auch wenn mein Einkommen früher deutlich über EUR 100.000 lag. Betrachtet man nur das Erwerbseinkommen, würde sich meines Erachtens kaum noch ein Aufstockungsanspruch für meine Ex-Frau ergeben. Wenn ich allerdings verpflichtet wäre, auch die Substanz meines Vermögens aufzuzehren, dann sähe es wohl anders aus…
3. Kann mir ein fiktives Einkommen angerechnet werden? Ich bin 53 Jahre alt und bisherige Bewerbungen blieben ohne Erfolg.
Noch zur Klarstellung: auch meine Ex-Frau ist nicht ohne Vermögen bei Beendigung der Ehe gewesen. Im Januar 2007 habe ich EUR 45.000 im Wege des Zugewinnausgleichs an sie ausbezahlt. Zum damaligen Zeitpunkt dürfte sie über einen Gesamtvermögensbestand von etwa EUR 70.000 verfügt haben. Aktuelle Zahlen zu ihrem Vermögen liegen nicht vor.
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