Teilungsversteigerung + Grundschuld
24.01.2008 18:25 |
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Insolvenzrecht
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Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Guten Tag
Ich habe einige Fragen im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung und dem Mindestgebot, konkret: der Bewertung von Grundschulden, die bestehen bleiben sollen.
Zum Sachverhalt: Geschiedene Eheleute stehen gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch. Ehefrau mit Kindern ist ausgezogen, Ehemann lebt allein im Haus und betreibt Teilungsversteigerung. Sein Ziel ist, Haus selbst zu ersteigern.
Wert des Hauses vom AG auf 225.000,00 € festgesetzt. Im Grundbuch eingetragene Grundschuld: 254.000,00 € + 15% Zinsen ab 27.05.2002 + einmalige Nebenleistung von 5% des Grundschuldkapitals. Die Darlehn sind normal bedient worden, Zins + Tilgung wie vereinbart, d.h. Darlehn valutiert jetzt in einer Größenordnung von ca. 225.000,00 €
Bank meldet als Forderung an:
• Hauptforderung: 254.000,00 €
• 15% Zinsen hieraus vom 27.05.2002 bis 12.03.2008 220.662,50 €
• 5% einmalige Nebenleistung 12.700,00 €
zusammen 487.362,50 €
Folge ist wohl zuerst einmal, daß AG das Mindestgebot in dieser Höhe zuzüglich Gerichtskosten ansetzen muß. Vorteil: zu diesem Preis wird niemand das Haus ersteigern. Aber: Die Gerichtskosten werden auch aus diesem Betrag errechnet?
Fragen:
1. Kann – oder muß? – Bank den vollen im Grundbuch eingetragenen Betrag der Grundschuld anmelden, ohne Rücksicht darauf, daß Darlehn niedriger valutiert ist, schuldrechtlich die Forderung der Bank also niedriger ist?
2. Kann – oder muß? – Bank auch die Zinsen von 15% für die Vergangenheit geltend machen, obwohl auch diese schuldrechtlich nicht begründet sind? Sind diese nicht zumindest teilweise verjährt?
3. Müssen die Zinsen + Nebenkosten von zusammen 233.362,50 € als Bargebot im Termin (oder später) gezahlt werden?
4. Sonstige Probleme im Zusammenhang mit der Geltendmachung dieses exorbitanten Betrages?
Für eine möglichst kurzfristige Erläuterung wäre ich Ihnen sehr verbunden, möglichst mit §§ + Kommentarstellen + Gerichtsentscheidungen.
Ich danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus dem Saarland









