Verjährung Handwerkerrechnung
17.01.2008 16:18 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk
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Im Jahr 2004 haben wir ein Einfamilienhaus gebaut und einen Handwerker mit der Elektroinstallation beauftragt. Mitte Dezember 2004 erfolgte die Abnahme und Rechnungsstellung (Rechnung mit Datum vom 15.12.2004). Über die Abnahme gibt es kein Protokoll. Die Rechnung über 2.194 € wurde von uns nicht bezahlt, weil sie ca. 200 - 300 Euro über dem Angebot lag. Mit dem Elektriker wurde während der Abnahme vereinbart (mündlich), die Rechnung aufgrund dessen noch einmal zu überprüfen. Seitdem haben wir nie wieder etwas von ihm gehört. Heute (17.01.2008)erhielten wir eine Zahlungserinnerung mit Datum vom 20.12.2007. Die Rechnung wurde an unsere alte Adresse geschickt und ist deswegen wohl gut einen Monat später erst bei uns eingetroffen.
Unsere Frage ist: Ist die Handwerkerrechnung verjährt?
Trifft nicht Ihr Problem?
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