Schadenersatzansprüche bei widriger Bilderverwendung
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt René Iven
Hallo,
in meinem Fall geht es vor allem um eine Einschätzung der Sachlage. Ich betreibe eine eigene Homepage, zu dessen optischer Aufbesserung ich den Fehler gemacht habe, Fotos, die ich im Internet gefunden habe, zu verwenden. Ich war mir damals der möglichen Konsequenzen nicht bewusst und auch recht unbedarft, mittlerweile habe ich die entsprechenden Seiten auch schon längst wieder komplett entfernt.
Letzte Woche bekam ich jedoch eine Email von einem Mann, der laut seiner Aussage auf den Bildern zu sehen war (einen Nachweis ist dieser noch schuldig) auf zweien dieser Bilder abgebildet war (kein Prominenter). Man muss dazu sagen, es sind normale Porträtfotos oder Schnappschüsse, keine Kuntswerke und auch keine freizügigen oder in anderer Weise herabwürdigenden Bilder. Meine Seite ist ebenfalls eine seriöse Seite, die keine pornographischen Inhalte o.ä. verbreitet, es ist eine reine Modeseite, wo seine Bilder aber perfekt hineingepasst haben, weil sie sehr schön anzusehen waren. Sie wurden auch nicht besonders hervorgehoben sondern befanden sich in einer Ansammlung mit vielen anderen Bildern.
Der Mann hatte die Bilder selber in einem öffentlichen kostenlosen Flirtforum hochgeladen, wo Nutzer die Möglichkeit haben, ein Profil anzulegen, andere Mitglieder anzuschreiben oder eben auch eigene Bilder in eine Galerie hochzuladen. Dort hatte ich die Bilder entdeckt und leider dann für meine Homepage verwendet. Copyrights oder Vermerke von ihm, dass die Bilder nicht verwendet werden dürfen, waren nicht vorhanden. Ferner wird meine Seite mit ca. 1000 Besuchern am Tag auch nicht übermäßig viel besucht, weitaus weniger als die betreffende Flirtseite.
In der besagten Mail fordert mich der Mann auf, zur außergerichtlichen Einigung bis zu einem von ihm vorgegebenen Zeitpunkt 1300 EUR Schmerzensgeld auf sein Konto zu überweisen, die Bankverbindung hat er mir direkt mitgeschickt. Ich habe laut seiner Angabe seine Persönlichkeitsrechte verletzt und er habe diesem nicht zugestimmt. Dabei verweist er auf folgende Paragraphen, die ich auf diese Weise verletzt haben soll:
GG § Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs.1, Art. 5 Abs. 3
KUG § 22 Abs. 1
UrhG § 1
BGB §1004 Abs.23 u. 24
Er hätte sich die Daten als Beweise gesichert, also auf PC gespeichert oder Computerausdrucke angefertigt, sowie Zeugen, die damals sein Bild auf meiner Seite gesehen haben. Sollte ich der Zahlung nicht nachkommen, droht er mir, diese Sache "straf- und zivilrechtlich" zu verfolgen! Außerdem kündigt er mir an, dass bei einem Verfahren die Kosten für mich dann noch weitaus höher liegen werden, darum solle ich sein Angebot nicht ausschlagen!
Ich bin nun selber an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. Ich weiß, dass es mein Fehler war die Bilder zu verwenden und dass er dafür einen Schadenersatz verlangen kann (Schmerzensgeld kann ich nach meinem Empfinden in diesem Fall nicht nachvollziehen!). Allerdings erscheint mir diese geforderte Summe für dieses in meinen Augen geringe Vergehen als viel zu hoch, also für "die unrechtmäßige Verwendung zweier harmloser Schnappschüsse auf einer Modeseite, die vom Betroffenen auch selber ins Netz gestellt wurden".
1) Ich würde gerne meinerseits nun einen Vorschlag zu einer außergerichtlichen Zahlung machen, allerdings bin ich mir nicht sicher, welche Summe in so einem Fall als Vorschlag angemessen wäre. was würden Sie mir raten?
2) Diese 1300 EUR möchte ich definitiv nicht zahlen. Vergleichbare Fälle, die im Netz zu finden sind, weisen als Urteil weitaus niedrigere Zahlungen für den Kläger auf. Wenn er mein Angebot ablehnt und es dann auf ein Verfahren hinausläuft, muss ich dann wirklich davon ausgehen, dass das für mich dann noch weitaus teurer wird, so wie er es mir androht?
3) Trifft es bei der geschilderten Sachlage wirklich zu, dass ich gegen diese ganzen oben genannten Paragraphen verstoßen habe? Ist das rechtlich fundiert, oder kann es verbunden mit den anderen oben erwähnten Drohungen auch als eine Art "Versuch der Einschüchterung" gesehen werden, mit möglichst eindrucksvollen Formulierungen um sich zu werfen?
Mit freundlichen Grüßen









