Nachstellung gemäß §238 StGB/Verurteilt vom Staatsanwalt?
Liebe Anwälte,
im Nov 07 bekam ich erstaunlicherweise eine Vorladung ins Haus. Meine Ex-Freundin hatte mich wegen Nachstellung angezeigt. Das hatte sie nicht gemacht weil ich es tatsächlich getan hatte, sondern um mir eins auszuwischen. Ich ging zum Vorladungstermin, machte meine Aussage und konnte alle Behauptungen widerlegen. Ich legte E-Mails meiner Freundin vor, zeigte erhaltene SMS, legte Einzelverbindungsnachweise vor sowie eine Bescheinigung des Krankenhauses das ich in mehr als der Hälfte des von meiner Freundin angegebenen Zeitraums der Nachstellung im Krankenhaus lag. Die meisten dieser Beweise nahm die ermittelnde Beamtin nicht an sich mit der Erläuterung dass das was sie an sich genommen hätte ausreichen würde das mir nichts passieren wird und das offensichtlich ist das meine Freundin eine falsche Anzeige erstattet hat. 2 Tage danach bekam meine Freundin Angst selbst für diese falsche Anzeige einen "drauf" zu bekommen und zog die Anzeige schriftlich bei der Polizei zurück. Die Unterlagen waren aber schon beim Staatsanwalt und so ging es seinen Lauf.
Nun habe ich von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten das von einer weiteren Stafverfolgung abgesehen worden ist. Also Einstellung wegen mangeldem öffentlichem Interesse.
Soweit war das für mich in Ordnung---ABER---als Zusatz in diesem Schreiben steht ebenfalls folgendes: "Mit einer weiteren Einstellung in dieser Form können Sie jedoch nicht mehr rechnen wenn sie in Zukunft erneut strafrechtlich auffallen. In diesem Fall müssen Sie mit einer Anklage rechnen."
Was soll denn das bedeuten? Ich habe nichts gemacht und werde sozusagen verwarnt/ermahnt. Ich bin ja nun offensichtlich Aktenkundig und das für gar nichts. Das ist für mich irgendwie nicht einzusehen noch kann ich nachvollziehen wieso ein Staatsanwalt sozusagen ein Urteil fällen kann. Mich ärgert diese Begebenheit sehr da ich ja nun tatsächlich gar nichts gemacht habe mir aber sowas nun anhören muss.
Ist das rechtens? Was kann ich tun? Ich möchte nicht Aktenkundig sein für etwas was ich nicht gemacht habe, was offensichtlich gar nicht richtig beurteilt wurde und schon gar nicht von einem Richter sondern von einem "Staats"anwalt. Mir kommt es so vor wenn da jemand einen anderen einfach beschuldigen kann und die Staatsanwaltschaft geht einfach davon aus das es so war und verurteilt mich OHNE Gerichtsverhandlung. Hatte der Staatsanwalt keine Lust meine Aussage zu lesen oder wie ist das möglich? Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder kann ich allein dagegen vorgehen? Ein Anwalt zu nehmen würde mir aus finanziellen Gründen sehr schwer fallen aber das auf mir sitzen zu lassen wiederstrebt mir total. Kann ich dagegen Einspruch einlegen und wenn ja, was würde dann passieren?
Ich wäre dankbar für eine Auskunft und verbleibe
mit freundlichen Grüssen




