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Verkauf eines übertragenen Hauses


11.01.2008 11:36 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Mydlak


| in unter 2 Stunden

Hallo,
Im Dezember 2002 übertrug ich ein vermietetes Einfamilienhaus an meine Tochter bei Eintrag eines Nießbrauchrechts für mich. Ich selbst hatte das Haus 1976 geerbt.
Nun erwägen meine Tochter und ich einvernehmlich, das Haus zu verkaufen.
Frage: Fallen bei einem solchen Verkauf Steuern oder Abgaben an, besonders im Hinblick auf eine Spekulationsfrist?
Ich danke im Voraus für Ihren Rat.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema:
Verkauf Hauses
11.01.2008 | 13:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Ralf Mydlak
58 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen der Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und der erteilten Informationen beantworte ich gerne Ihre Frage wie folgt:

Beim Grundstückskaufvertrag kommt für den Verkäufer eine besondere Steuerpflicht bei einer Entnahme des Wirtschaftgutes aus dem Betriebsvermögen oder beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist in Betracht. Letzeres ist grundsätzlich der Fall, wenn der Verkäufer das Grundstück innerhalb der 10jährigen Spekulationsfrist erworben hat und die Anschaffungskosten unter dem Verkaufspreis liegen.

Allerdings kommt es hier sehr auf den Einzelfall an. Da der Notar gem. § 17 I BeurkG nicht gehalten ist auf steuerrechtliche Fragen des Grundstückkaufvertrages hinzuweisen, rate ich dringend vor einem Verkauf einen Steuerberater mit der Prüfung der steuerlichen Gesamtsituation zu beauftragen. Nur anhand der konkreten Angaben kann verlässlich gesagt werden ob und ggf. in welcher Höhe Steuern entstehen. Ggf. lassen sich auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten finden, um die Steuerlast zu minimieren oder enfallen zu lassen.

Ich hoffe Ihnen eine erst Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ralf Mydlak
Rechtsanwalt
www.ruge-mydlak.de


Nachfrage vom Fragesteller 11.01.2008 | 15:15

Vielen Dank,
Meine Zusatzfrage lautet:
Trifft Ihre Antwort auch auf den vorgezogenen Erbfall zu, wie es hier der Fall ist, wobei der Stichtag für die Spekulationsfrist der Erwerb des Hauses durch mich wäre und nicht die Übertragung an meine Erbin?

Ergänzung vom Anwalt 11.01.2008 | 19:00

Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte: Eine "Anschaffung" im Sinne der Spekulationssteuer liegt nicht vor, wenn der Erwerb der Immobilie durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung erfolgt ist. Wird ein unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworbener Gegenstand veräußert, so ist bei der Berechnung der Spekulationsfrist von dem Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbs durch den Rechtsvorgänger auszugehen. Mithin wäre auf den Rechtserwerb durch Sie abzustellen, der nach Ihren Angaben länger als 10 Jahre zurückliegt. Mit freundlichen Grüßen Mydlak Rechtsanwalt
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Ralf Mydlak
Berlin-Charlottenburg

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