Wird Lebensversicherung nach Tod eines Elternteil auf Grundsicherung angerechnet?
09.01.2008 11:57
| Preis:
***,00 € |
Sozialrecht
Beantwortet von
Ich bin alleinerziehende Mutter und möchte zur Absicherung meines 1,5 jährigen Kindes für den Fall meines Todes eine Lebensversicherung abschließen. Der Vater ist nicht unterhaltsfähig und lebt selbst von einer Rente. Nach meinem Tod wäre das Kind also auf Grundsicherung angewiesen (bzw. aus meines bisherigen Rentenanspurch bekäme es ca. 70€/m Rente). Meine Frage: Wenn der Versicherungsfall eintritt und das Kind die Versicherungssumme bekommt (bei einer Versicherungssumme von 150 000 wären bei Laufzeit von 25 Jahren ca. 450€ im Monat verfügbar bzw. höher, je später der Versicherungsfall einträte)- wird diese Summe dann auf den Grundsicherungsanspruch des Kindes angerechnet? Wenn ja, wie könnte man dies umgehen? Vielen Dank!
09.01.2008 | 14:33
Antwort
von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
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Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Ihren Informationen wird Ihr Kind im Falle Ihres Todes auf Sozialleistungen angewiesen sein, sofern es bis dahin kein eigenes Einkommen erzielt. Auf welcher Rechtsgrundlage diese Sozialleistungen zu erbringen wären, ist abhängig von der dann aktuellen Lebenssituation des Kindes. In Betracht kommen im wesentlichen Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Allen Sozialleistungen ist gemeinsam, dass sie nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn und soweit eigenes Einkommen oder Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreichend sind. Wird die Lebensversicherung in einer Summe ausgezahlt, wäre dies (unter Berücksichtigung der jeweils für die einzelne Sozialleistung unterscheidliche Freigrenzen)zunächst einzusetzendes Vermögen. Bei Auszahlung in Form einer monatlichen Rente erfolgt eine Anrechnung der Beträge als Einkommen auf die Leistung. Ihr Wunsch, diese Anrechnung umgehen zu wollen, ist verständlich, in der Praxis aber nicht umsetzbar, wenn Ihr Kind direkt die Leistung aus der Lebensversicherung erhält. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichem Gruss
Gabriele Lausch
- Rechtsanwältin -
Behrenstr. 29
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