ALG 2 , Wohneigentum, "Zwangsverrentung"
| 29.12.2007 17:25 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt Marco Liebmann
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab die Fakten:
Ich bin 61 J. alt, habe einen GdB von 80%, meine Frau ist 59 J. alt, nicht berufstätig u. ohne eigenes Einkommen.
Wir bewohnen ein schuldenfreies 1 Fam. Haus mit 117 qm Wohnfl. auf einer Grundstücksgröße von 450 qm, Bj. 1973. Eigentümer sind wir beide zu je 1/2.
Unsere 3 Kinder sind schon seit langem ausgezogen.
Z.Z. beziehe ich ALG 1 bis Apr. 2008. Ab dann werde ich ALG 2 beantragen müssen.
Seinerzeit habe ich die sog. 58er Regel unterschrieben u. muss damit die Rente zum frühstmöglichen Zeitpunkt ohne Abschläge beantragen.
Auf Grund meines GdB daher mit 63 Jahren.
Im Jan. 2008 habe ich einen Termin bei der ARGE zur Abgabe des ALG 2 Antrages.
Auf Grund meiner Situation u. Vermögensverhältnisse (die Freibeträge werden nicht überschritten) dürfte es eigentlich keine Probleme geben, dachte ich bisher.
Nun habe ich durch Zufall von einem Urteil des BSG gehört, indem die bisher gültige Rechtssprechung zur angemessenen Wohnfl. eines selbstbewohnten 1 Fam. Hauses (130 qm) "gekippt" wurde.
(Urteil des BSG v. 16.05.07, B 11 b AS 37/06 R, mit Verweis auf BSG Urteil v. 07.11.06, B 7 b AS 2/05 R)
Als Laie verstehe ich das so, dass bei ein oder zwei Eigenheimbewohnern jetzt nur noch eine Wohnfl. von 90 qm angemessen ist.
Allerdings wird im Urteil auch sehr deutlich auf den jeweiligen Einzelfall zur Bewertung der Angemessenheit hingewiesen. (z.B. Alter, soziales Umfeld, Lebensmittelpunkt, Behinderung usw.)
Bei unserem Haus, dass wir seit 34 J. bewohnen, handelt es sich um ein Flachdachhaus ohne Etagen, mit einem Bad, so dass eine evtl. geforderte Untervermietung nicht möglich ist.
Mein GdB von 80% beruht hauptsächlich auf ärztl. nachgewiesenen schweren HWS u. LWS Erkrankungen. Daher ist dieser Haustyp für mich ideal, da ich im Gegensatz zu Eigenheimen mit Etagen keine Treppen steigen muss. Ein operativer Eingriff wurde mir bereits ärztl. empfohlen.
Diese Angaben mache ich, damit Sie besser einschätzen können, ob dies evtl. u.a. von Bedeutung sein könnte.
Meine Fragen:
1. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch, um einen positiven ALG 2 Bescheid zu bekommen? Oder ist es völlig aussichtslos auf Grund der nun vorgegebenen Wohnfl. von nur noch 90 qm für 2 Personen u. ich kann mir die Antragsabgabe sparen?
2. Könnte man mich ab ALG 2 Bezug (falls doch bewilligt) in die sog. "Zwangsverrentung" drängen, obwohl ich die 58er Regel unterschrieben habe. Oder brauche ich dies in meinem Fall nicht zu befürchten?
Habe ich evtl. etwas übersehen oder bzgl. des o.g. BSG Urteils (als Nichtjurist) falsch verstanden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hilfreiche Verhaltensmöglichkeiten auf Grund der geschilderten Sachlage aufzeigen könnten.
Vielen Dank
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