364.709
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
703 Besucher | 5 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Gesellschaftsrecht » GBR Auflösung
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Gesellschaftsrecht » GBR Auflösung

GBR Auflösung


27.12.2007 11:07 |
Preis: ***,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter




Ich sollte noch eine weitere Frage offen haben!
Die Literatur sagt, dass eine GBR automatisch aufgelöst ist,
wenn für einen Gesellschafter die Insolvenz beantragt ist.
In der GBR mit 44 Gesellschafter sind zwei GS insolvent.
Der Gesellschaftsvertrag sagt, dass insolvente Gesellschafter ausgeschlossen werden können. Das ist nicht erfolgt.
Ausschlüsse können auch nur mit 75% der Stimmen erfolgen.

Damit scheint doch die Firma derzeit im Liquidation zu sein.
Danke und Gruß
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 133 weitere Antworten zum Thema:
GbR Auflösung
27.12.2007 | 13:01

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
781 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Die Regelung, die Sie ansprechen findet sich in § 728 Abs. 2 BGB.

"Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst. Die Vorschrift des § 727 Abs. 2 Satz 2, 3 findet Anwendung."

Allerdings kann von dieser Regelung im Gesellschaftervertrag durch eine sogenannte Fortsetzungsklausel abgewichen werden, mit der Folge, daß die GbR trotz der Insolvenz eines Gesellschafters weiter besteht.

Gerade bei er GbR mit derart vielen Gesellschaftern spricht vieles dafür, daß sich eine solche Regelung im Gesellschaftervertrag findet. Insoweit sollten Sie den Gesellschaftervertrag prüfen, ob dieser eine Fortsetzungsklausel enthält und wie mit den Anteilen der insolventen Gesellschafter zu verfahren ist.

Sollte eine solche Regelung (Fortsetzungsklausel) nicht im Gesellschaftervertrag zu finden sein, wäre die Gesellschaft nach § 728 Abs. 2 BGB aufzulösen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

ANTWORT VON
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Bad Nauheim

781 Bewertungen
FACHGEBIETE
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht