Schäden im Hausflur durch Mieter
19.12.2007 19:20 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Meine Mieter haben beim Auszug aus von mir vermieteten WEG-Wohnung Schäden im Treppenhaus (Tapete zerkratzt, Lack von Treppe abgeplatzt) verursacht, welches vor 13 Monaten erst renoviert wurde.
Die Mieter möchten die Schäden an Tapete und Treppe selbst in Eigenleistung beheben. Ich würde gerne eine fremden Malerfirma damit beauftragen und den Mietern dies in Rechnung stellen.
Der Hausverwalter möchte die Malerfirma beauftragen, die auch das Treppenhaus renoviert hat, weil die noch die original Farben
haben. Die Kosten will er mir als Vermieter in Rechnung stellen, falls die Mieter die Rechnung nicht zahlen sollten.
Darf man den Mietern eine Eigenreparatur verweigern ? Darf der Verwalter die Beauftragung eines Fremdmalers untersagen?
Müsste ich wirklich als Vermieter für die von meinen Mietren verursachten Schäden im Treppenhaus haften ?




