DE Frage geschrieben am 19.12.2007 18:58:00

Betreff: Transpotschaden - Rücktritt vom Vertrag


Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1311
Hallo,

ich habe als gewerblicher Verkäufer ein Quad über Ebay an einen Gewerbetreibenden (also "Nicht Verbraucher"?) verkauft.
Der Kaufpreis lag bei ca. 1050.- Euro + 200.- Euro Versandkosten.
Der Käufer hat mehrere Sachen als Mängel beanstandet (innerhalb von ein paar Tagen nach Erhalt der Ware) und wollte vom Kauf, bedingt durch meine Gewährleistungsverpflichtung, zurücktreten.
Ich habe angefragt ob er nicht auch mit der Schadensbehebung einverstanden sei und mir die Mängel auflisten könnte, damit ich überprüfen könnte, ob sich diese nicht beheben ließen. Ich bekam als Antwort eine Auflistung der Mängel und die Mitteilung, dass er vom Kauf zurück tritt.
Diese Aussage wurde von mir nicht kommentiert. Ich habe eine Spedition beauftragt, welche das Quad zu mir überführen sollte (Da sich das Quad nicht bei mir vor Ort befunden hatte, konnte ich auch das Vorhandensein der Mängel nicht überprüfen).
Mit dem Käufer hatte ich vereinbart, dass er das KOMPLETT MONTIERTE Quad an die Spedition übergibt - so lautete auch der Auftrag an die Spedition.
Entgegen unserer Absprache, hat der Käufer das Quad teilweise zerlegt und diese Teile seperat in einen Karton verpackt und ebenfalls dem Fahrer der Spedition übergeben. Für diesen Karton habe ich allerdings keinen Auftrag an die Spedition erteilt und der Fahrer hätte ihn, mangels Auftrag nicht annehmen dürfen (Dies die Aussage der Spedition). Auf dem Zustellauftrag der Spedition ist vermerkt, dass der Käufer einen Karton abgegeben hat; über den Inhalt des Kartons ist der Spedition nichts bekannt. Der Karton wurde ohne jegliche Beschriftung (Anschriften) übergeben.
Das Quad wurde mir zugestellt, der Karton ging verloren.
Zwischenzeitlich habe ich das Quad in einer Fachwerkstatt auf die reklamierten Mängel untersuchen lassen. Es konnten nur geringfügige Mängel (Beseitigungskosten ca. 50.- Euro) festgestellt werden. Die Mängel wurden behoben.
Ich habe nicht die Möglichkeit die abhanden gekommenen Teile zu besorgen, da ich mit der Herstellerfirma (China) nicht mehr zusammen arbeite und die Sachen teilweise nicht in Deutschland zu kaufen sind. Wert der verlorenen Teile ca. 400.- Euro.

- Da der Auftrag zum Transport des Kartons nicht von mir erteilt wurde und auch nicht mit mir abgesprochen war, wer ist für den Verlust der Teile verantwortlich (Karton war auch nicht beschriftet)? Ich oder der Versender?
- Eigentlich sollte doch der Versender somit Vertragspartner der Spedition geworden sein? Ich habe zwar den Verlust der Teile bei der Spedition gemeldet, aber das wäre doch gar nicht meine Aufgabe, da ich doch in diesem Fall nicht Vertragspartner bin?
- Der Rücktritt vom Kauf ist meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt, da ich nicht die Möglichkeit der Mängelbeseitigung hatte und sich die Mängel als geringfügig herausgestellt haben? Wäre den ein Rücktritt überhaupt machbar, da mir der Verkäufer die Ware ja nicht mehr komplett zurück geben kann?
- Wer muss nun für die Transportkosten des Quads zu mir (200.- Euro) aufkommen. Rechtfertigen so geringfügige Mängel, dass das Quad zu mir befördert wurde (Der Rücktransport erfolgte in "Treu und Glauben" an die Richtigkeit der Käuferaussage und an das tatsächliche Vorhandensein aller reklamierten Mängel, welche aber tatsächlich gar nicht alle vorhanden waren).
- Wer müsste für den erneuten Transport des Quads zum Käufer aufkommen falls kein Rücktritt möglich ist(200.- Euro)?

Besten Dank


Antwort geschrieben am 19.12.2007 20:06:06
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (univ.) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5669495
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage(n). Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei folgender Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt und diese eine umfassende Begutachtung auf keinen Fall ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens völlig anders ausfallen. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Frage(n) wie folgt:

1. Wer ist für den Verlust der Teile verantwortlich ?

Zunächst haftet der Spediteur gegenüber dem KÄUFER gemäß im folgenden nachlesbaren § 461 HGB.


2. Eigentlich sollte doch der Versender somit Vertragspartner der Spedition geworden sein?

Korrekt. Der Versender ist Vertragspartner geworden.


3. Ich habe zwar den Verlust der Teile bei der Spedition gemeldet, aber das wäre doch gar nicht meine Aufgabe, da ich doch in diesem Fall nicht Vertragspartner bin ?

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass Sie aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Verlust der Teile gemeldet haben.


4. Der Rücktritt vom Kauf ist meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt, da ich (1) nicht die Möglichkeit der Mängelbeseitigung hatte und (2) sich die Mängel als geringfügig herausgestellt haben ?

( 1 ) Nach §§ 437 Nr. 1 i.V.m. § 439 BGB konnte der Käufer allenfalls Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen.

( 2 ) Dies jedoch nur, wenn überhaupt ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vorlag.


5. Wäre denn ein Rücktritt überhaupt machbar, da mir der Verkäufer die Ware ja nicht mehr komplett zurück geben kann ?

Es kommt kaum darauf an, ob die Ware vom Käufer noch komplett zurückgegeben werden könnte, weil der Käufer nach oben nachlesbarer(en) Bestimmung(en) der §§ 437 Nr. 1 i.V.m. § 439 BGB zunächst ausschließlich „NACHERFÜLLUNG“ verlangen durfte und folglich die Rücktrittserklärung unwirksam wäre.


6. Angenommen der Rücktritt vom Kaufvertrag war unwirksam, so muss der Käufer die Kosten des Transportes als Auftraggeber des Spediteurs tragen ?

Sie könnten nun einen Rechtsanwalt mit der abschließenden und verbindlichen Prüfung der Angelegenheit beauftragen. Dieser würde dem Käufer voraussichtlich anbieten, das rechtverbindlich erworbene Quad auf eigene Kosten bei Ihnen VOR ORT abzuholen, wenn der Kaufpreis vollumfänglich bezahlt wurde.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen weiter helfen.

Sollten noch Unklarheiten bestehen, so können Sie gerne über die kostenfreie Nachfragefunktion rückfragen. Ansonsten wünsche ich schon jetzt frohe und gesegnete Weihnachten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
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