Markenrechtsverletzung durch Verkauf eines Geschenks aus den USA auf ebay.de?
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Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwältin Nina Marx
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren!
Nur durch Zufall bin ich auf die Information gestoßen, dass der Verkauf von Artikeln der Marke "Ed Hardy" eine Markenrechtsverletzung darstellt.
Meine Situation stellt sich wie folgt dar:
Ich habe vor einigen Monaten auf meinen Wunsch von meinem Onkel, der seit Jahrzehnten in den USA lebt und arbeitet, einen Pullover der Marke "Ed Hardy" geschenkt bekommen, den dieser in den USA erworben hat. Leider ist dieser in der Größe doch unerwartet etwas kleiner ausgefallen. Das gute Stück passt mir also nicht wirklich.
Der Pullover lag nun eine ganze weile bei mir herum. Da mein Geldbeutel nun durch Weihnachtseinkäufe etc. etwas mehr belastet wurde als sonst, habe ich mich vor gut einer Woche dazu entschlossen, den Pullover auf ebay.de zu versteigern. Nun bin ich, wie bereits erwähnt, auf die Problematik der Markenrechtsverletzung gestoßen.
Nun ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Liegt in meinem Fall eine Markenrechtsverletzung vor, da ich ein Geschenk veräußere, also von einem gewerblichen Handeln keine rede sein kann?
2. Falls eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wie soll ich mich verhalten?
3. Falls eine Markenrechtsverletzung vorliegt und ich den Artikel vor Auktionsende beende, also kein Verkauf statt findet, habe ich dann nur durch das Einstellen des Pullovers eine Markenrechtsverletzung begangen? Droht mir in diesem Fall eine Abmahnung/Unterlassungserklärung?
4. Zudem würde mich noch folgendes interessieren, da ich im Besitz einiger gebrauchter Kleidungsstücke bin, die auch in den USA erworben wurde und deren Verkauf ich auf ebay.de geplant habe.
Wie sieht es mit dem Verkauf auf ebay.de von Gebrauchtwaren aus, die also nicht in der EU oder EWR erworben wurden, und die einem Markenschutz unterliegen? Liegt beim Verkauf von gebrauchten Artikeln auch eine Markenrechtsverletzung vor und droht auch in diesem Fall eine Abmahnung/Unterlassungserklärung?
Da die Auktion des Pullovers bereits am Montag endet, hoffe ich sehr auf eine rasche Antwort. Insbesondere in Bezug auf Frage 3, also ob sich ein eventuelles Unheil noch verhindern lässt.
Für Ihre Hilfe möchte ich mich im voraus herzlichst bedanken!
Verkauf Markenrechtsverletzung USA









