fristlose Kündigung durch Auszug abgeschlossen ?
11.12.2007 20:42 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Die Vorgeschichte kurz zusammengefaßt:
Mieter in der vermieteten Eigentumswohnung zahlen seit Monaten keine Miete.
Fristlose Kündigung (Mietrecht) - ohne Widerspruch der Mieter.
Zwangsräumung beantragt - auch hier kein Widerspruch.
Nun kurz vor dem Termin mit dem Gerichtsvollzieher zogen die Mieter unerwartet und plötzlich am Samstag den 08.12. aus. Die Nachbarn informieren uns. Vor Ort können wir den gepackten Möbelwagen bewundern, in die Wohnung wolle man uns aber jetzt nicht lassen. Die neue Anschrift bekommen wir mitgeteilt, ein Termin zur Übergabe Wohnung und Schlüssel am Donnerstag, den 13.12. wird vereinbart.
Durch das frühere Verhalten der Mieter fürchten wir, dass sie diesen Termin nicht wahrnehmen werden.
Nun meine Frage. Ist durch den Auszug die fristlose Kündigung (Mietrecht) abgeschlossen oder erst durch die Übergabe? Oder andersherum - können wir schon jetzt die Wohnung ohne Zustimmung der (EX-) Mieter betreten und z. B. das Schloß der Wohnungstür tauschen?
Falls Nein, was tun wenn der Übergabetermin platzt?








