Sachbeschädigung?
10.12.2007 14:43 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,
als selbstständiger Hausmeister betreue ich u.a. in einem problematischen Stadtviertel eine Wohnanlage. Der Eigentümer der Anlage hat mich beauftragt, bei allen Formen der Sachbeschädigung sofort die Polizei zu verständigen und eine Anzeige zu erstatten.
Heute früht stellte ich fest, das an allen Haustüren der Anlage Aufkleber mit der Handynummer eines Schlüsseldienstes angebracht waren. Versuche, die Aufkleber mit normalen Mittel zu entfernen schlugen fehl.
Ich rief die angegebene Nummer an und bat um Entfernung der Aufkleber. Der Firmeneigentümer lehnte die Entfernung ab, er habe zwar diese Aufkleber drucken lassen, aber niemanden damit beauftragt, diese an Türen zu kleben.
Auftragsgemäß rief ich nun die Polizei, um Anzeige zu erstatten. Der Polizist erklärte mir nun, dass hier keine Sachbeschädigung vorliege, da die Aufkleber ja irgendwie zu entfernen sein, folglich auch nichts beschädigt sei. Ich könne dem Schlüsseldienst nur meine Arbeitszeit in Rechnung stellen. Und auch, dass diese Problem in Nachbaranlgen aufgetaucht sei, ändert daran nichts.
Frage: Ist das Anbringen eines Aufklebers eine Sachbeschädigung und wenn es Sachbeschädigung ist, kann ich dann als Beauftragter des Eigentümers eine Anzeige auch über das Internetportal der Polizei eratatten?









