Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens eines insolventen Geschäftes
09.12.2007 19:00 |
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Insolvenzrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Im Juni 2003 ging das Geschäft, in dem ich arbeitete, in Insolvenz. Kurz vorher hat mir der Geschäftsführer dieses Geschäftes ein zinsfreies Arbeitnehmer-Darlehen in Höhe von 9.450 Euro gewährt mit einer Rückzahlung von monatlich 100 Euro.
Der Insolvenzverwalter (eine Rechtsanwaltskanzlei) forderte nun dieses Darlehen von mir zurück mit sofortiger Zahlung.
Ich einigte mich mit dem Insolvenzverwalter darauf, dass ich im Dezember 2003 eine erste Zahlung von 5000 Euro vornehme und ab Januar 2004 den restlichen Betrag in Höhe von 4.450 Euro in monatlichen Raten á 100 Euro abzahle.
Zu diesem Zeitpunkt lag mir von dem Insolvenzverwalter ein Mahnbescheid vor, sowie ein Vollstreckungsbescheid, der ausgesetzt wurde, solange ich die Raten wie vereinbart zahle. Im Rückzahlungsvertrag zwischen mir und dem Insolvenzverwalter - auch von diesem formuliert und unterschrieben - stand eine feste Restzahlungssumme (genau Restforderung) in Höhe von 4.450 Euro.
Nachdem ich die 5000 Euro und 43 Raten á 100 Euro und die letzte Rate mit 150 Euro überwiesen hatte, habe ich die Zahlung eingestellt.
Im Vertrag steht, dass der Insolvenzverwalter sich verpflichtet, die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid zu unterlassen, solange der Darlehensnehmer (meine Person) fristgerecht seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommt. Wäre ich in Verzug gekommen (bei einer Rate mehr als 14 Tage) wäre die Restforderung sofort zu zahlen gewesen.
4 Monate, nachdem ich meine Zahlung beendet hatte, erhalte ich nun einen Brief des Insolvenzverwalters mit einer Restforderung in Höhe von 1678,24 Euro, die sich aus Kosten des Mahnbescheids/Vollstreckungsbescheids und aufgelaufenen Zinsen zusammensetzen. Begründung: Ich sei vier Monate im Rückstand!
Dem schreiben liegt eine Auflistung meiner Zahlungen bei, aus der hervorgeht, dass ich die 9.450 Euro zurückgezahlt habe.
Im Rückzahlungsvetrag ist nicht erwähnt, dass ich neben der erwähnten Restforderung noch weitere Kosten zu zahlen habe (Kosten für Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid und Zinsen - 5% über Basiszinssatz).
Weiterhin habe ich während der gesamten Zeit keine Übersicht erhalten, welche Aussenstände ich noch haben soll. Ich habe diese nicht angefordert, da für klar war, dass ich wie vereinbart nur die 9.450 Euro abzuzahlen hätte.
Ist es rechtens, von mir weitere Kosten zu verlangen, die im Rückzahlungsvetrag nicht erwähnt waren? Gedroht wird mir mit der Zwangsvollstreckung, wenn ich diese Summe nicht sofort zahle.
Trifft nicht Ihr Problem?
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