Aktivlegitimation für Klage: Automatischer Anspruchsübergang bei PKV?
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
Ich habe für meine Söhne eine private Krankenversicherung abgeschlossen: ich bin Versicherungsnehmer, meine Söhne sind die versicherten Personen.
Nun wurde dem älteren (15) bei einer bis dahin verbalen Auseinandersetzung unter Jugendlichen durch einen Faustschlag aus heiterem Himmel das Nasenbein gebrochen.
Wegen meines "Gerechtigkeitsempfindens" habe ich dann die vorab von mir bezahlten Arztrechnungen an den Zuschläger geschickt statt an die PKV, mit der Bitte um Erstattung mir gegenüber.
Ich habe ja meine Kinder nicht (freiwillig) krankenversichern lassen, damit andere sie risikolos krankenhausreif schlagen können. Außerdem würden mir bei Inanspruchnahme der Versicherungsleistung Beitragsrückerstattungen verloren gehen.
Und letztendlich meine ich, dass laut §823 BGB der Schadenverursacher viel eher zum Schadenersatz verpflichtet ist als die Solidargemeinschaft meiner Krankenversicherungsgesellschaft, die auch diese Kosten letztendlich wieder durch höhere Beiträge von den Versicherten zurückholen würde.
Der Anwalt der Gegenseite bestreitet nun meine "Aktivlegitimation" zur Klageerhebung. Mein Sohn sei ja krankenversichert, und die ärztlichen Leistungen seien seitens der Krankenkasse gedeckt und erstattungsfähig. Der Richter scheint dieser Argumentation zu folgen, da er in einem Schreiben an mich das Fehlen einer "juristischen Anspruchsgrundlage" anmahnt. Zitat: "Der Sohn hat dann gegenüber dem Vater keinen Unterhaltsanspruch, wenn er selbst krankenversichert ist und nur die Krankenkasse nicht in Anspruch nehmen will. ... Ob die Versicherung dann bei XXX Regress nimmt, ist eine andere Frage."
Wahrscheinlich habe ich das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 4 Jahrzehnten vollkommen missverstanden, ich verstehe die Welt nicht mehr.
Meine Fragen:
1. Werde ich als Bürger meiner Rechte nach § 823 BGB beraubt, nur weil ich eine Versicherung abgeschlossen habe, die auch für den Schaden aufkommen könnte? Gibt es auch bei den PKV so etwas wie einen automatischen Übergang des Schadenersatzanspruches an die Versicherung wie im Falle der GKV?
2. Was ändert sich durch die Tatsache, dass nun nicht ich der Verletzte war, sondern mein minderjähriger und mir gegenüber unterhaltsberechtigter Sohn? Der finanzielle Schaden ist ja doch mir entstanden. Muss ich den Prozess im Namen meines Sohnes führen (GOA)?
Mir sind sehr wohl die zu erwartenden praktischen Schwierigkeiten bewusst, während der Verhandlung die Einsichtsfähigkeit des ebenfalls minderjährigen Streitkontrahenten und das Abhandensein jedweder behaupteten Notwehrsituation für diesen nachzuweisen.









