Anforderungen Wohnungseingangstür
30.11.2007 21:59 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim
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Im August mieteten wir für unseren Sohn, der sein Studium in Heidelberg aufnahm, eine von zwei kleinen Wohnungen im DG eines Mehrfamilienhauses. Die beiden Wohnungen sind nicht direkt vom Treppenhaus erreichbar, sondern durch eine alte Holz-Glastür von selbigem abgetrennt.
Bei den beiden DG-Einheiten handelt es sich um Erstbezüge, d.h. die Wohnräume wurden neu geschaffen.
Zunächst wurde nur eine der beiden gegenüberliegenden Wohnungen durch unseren Sohn bewohnt, die Mieter gegenüber (3-er Studenten-WG) zogen einige Zeit später ein. Mit deren Einzug offenbarte sich der folgende Sachverhalt: die Wohneingangstüren sind normale Zimmertüren, die ohne Türschwelle und einen ca. 2cm hohen unteren Luftspalt den jeweiligen Wohnungsflur vom kleinen Vorflur abtrennen. Sie halten nur in sehr minimalem Umfang Schall und Gerüche ab.
Im Klartext bedeutet das, dass schon Gespräche in Zimmerlautstärke ohne größere Mühe in der Nachbarwohnung mitgehört werden können ... dass das Betreiben eines Staubsaugers in der gegenüberliegenden Wohnung den Eindruck erweckt, als liefe das Gerät in der eigenen Wohnung ... dass Musikhören auf Zimmerlautstärke oder das Betätigen der Toilettenspülung ebenfalls auf die Nachbarwohnung übergreift.
Besonders unangenehm ist auch, dass Nikotinrauch unter den Türschwellen ungehindert in die Wohnung unseres Sohnes gelangt und er sich als Nichtraucher dadurch schon sehr gestört fühlt.
Wir möchten uns gern an die Vermieterin wenden, sind uns aber nicht ganz sicher, wie wir uns dabei verhalten sollen.
Existieren hinsichtlich der Anforderungen an Wohnungseingangstüren besondere Vorschriften ? Wir denken dabei vor allem an Schall- und Wärmeschutz und Feuerwiderstandsdauer. Können wir hier berechtigt eine Nachbesserung verlangen ?
Die Studenten aus der gegenüberliegenden Wohnung empfinden im Übrigen denselben Mangel und würden sich einem Schreiben an die Vermieterin anschliessen.
Vielen Dank.









