Fördermittel + Rückführung bei Insolvenz einer gGmbh
24.11.2007 21:01 |
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Insolvenzrecht
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Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren,
Fragestellung zum v.g. Betreffs-Titel gründet sich auf nachfolgenden Sachverhalt:
1. Eine gGmbH [g=gemeinnützige) hatte im Jahre 200(X)
GA-Mittel (nicht rückführbare Zuschüsse) vom Senat
zum Bau einer Gewerbeimmobilie
(Arbeitsstätte der gGmbH) erhalten.
2. Die Förderung betrug 80% GA bei 20% Eigenmittel.
3. Da keine Einlage durch die Gesellschafter in die gGmbH
erfolgte, hatte diese effektiv die 20% Eigenmittel nicht.
4. Es wurde ein Kredit aufgenommen, der durch eine persönliche
Höchstbetragsbürgschaft des
Mehrheitsgesellschafts-Geschäftsführers (MG-GF-2)
besichert wurde.
5. Der Baudgrund, auf dem die Arbeitsstätte erbaut wurde,
ist im Privatbesitz der Familie des
MG-Geschäftsführers (MG-GF-2) der gGmbH (Familie-@).
6. Die Gewerbeimmobilie wurde im I.Qu.200(X+2) fertiggestellt.
7. 2 Monate später reichte ein neu bestellter
Geschäftsführer der gGmbH (GF-4) den Konkursantrag ein.
8. Das Konkursverfahren wurde mangels Masse abgelehnt.
9. Der vorgenannte haftende Geschäftsführer (MG-GF-2) hatte
kurzfristig alle seine Geschäftsanteile der Gesellschaft
verkauft und den Geschäftsführer-Posten
niedergelegt. 2 Jahr danach wurde gGmbH liquidiert.
10. Der Konkursverwalter hatte die
neu erbaute Immobilie der gGmbH nicht der Konkursmasse
zugeordnet.
11. Aktuell befindet sich die neu erbaute Immobilie im
Privatbesitz der Familie@.
12. Bislang hat der Senat keine Fördermittel zurückgefordert,
jedoch Kenntnis darüber, dass seit 200(X+4) eine andere
gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH-2) sich eingemietet hat.
13. Mieterträge fließen der Familie zu.
Fragestellung:
a) Warum ging die Immobilie (Neubau) nicht in die
Konkursmasse ein?
b) Wer ist rechtmäßiger Eigentümer des Neubaus? gGmbH?, Senat?
c) Unter welchen Voraussetzungen könnte der
Baugrundeigentümer auch Eigentümer des Neubaus werden?
d) Kann der Senat die GA-Mittel zurückfordern?
(Bereits 2 Jahre nach Ausreichung der Mittel,
war die Gesellschaft konkurs.)
e) Wie ist der Zugewinn der Neubauimmobilie
und deren Mieterträge bei der Familie@
steuerlich zu werten?
(Die Familie @ hat hierfür nichts bezahlt)
Anmerkung.
Bitte im Komplex [(a) - e)] beantworten.
Jede Teilfrage ist mit 50€
bewertet, so dass sich bei 5x50€ der Betrag 250 € ergibt.
Eine spätere Übernahme des Mandates ist mir sehr wichtig.
Trifft nicht Ihr Problem?
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