Artikel rückgegeben , Geld nicht wieder erhalten
| 22.11.2007 19:11
| Preis:
***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Habe bei
eBay im Juli von gewerblichem Verkäufer ein Gerät gekauft.
Rückgabe nach 2 Wochen vereinbart, da es einen Defekt hat.
Die Rücknahme wurde per mail bestätigt. Habe Gerät zurückgeschickt und Reparatur dem Verkäufer eingeräumt.
Antworten: Gerät ist zum Service , dann Gerät ist wieder ok. und wird demnächst zurückgeschickt. Bisher kein Gerät erhalten.
Aufforderung zur Rückzahlung wird ignoriert.
Keine Antworten vom Verkäufer seitdem. Mahnung mit Fristsetzung (auch Postweg) ist verstrichen. Ebay ist nicht mehr greifbar, da 60 Tage / 90 Tage vorbei.
Muss ich anwaltlich einklagen ? Wie komme ich wieder an mein Geld (250 Euro)?
22.11.2007 | 19:46
Antwort
von
Rechtsanwalt Christian Joachim
301 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Sofern Sie den Treuhandservice von
eBay nicht genutzt haben und eine endgültige Verweigerung der Leistung vorliegt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihre Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe einzufordern.
Hier ist zu unterscheiden, ob Sie die Leistung einklagen wollen, oder vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurück haben wollen. In ersterem Fall wäre eine Klage in Bezug auf die Leistung anhängig zu machen, im zweiten Fall müssen Sie der Gegenseite Ihren Rücktritt mitteilen und das Geld zurückfordern. Bleibt dieses aus, können Sie entweder im gerichtlichen Mahnverfahren oder gleich im Rahmen einer Klage versuchen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.
Ich hoffe, Ihre Frage informativ und hilfreich beantwortet zu haben und stehe im Übrigen auch im Rahmen der kostenfreien Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.rechtsbuero24.de
Nachfrage vom Fragesteller
22.11.2007 | 19:59
Sehr geehrter herr Joachim,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ein Einklagen der Leistung ist für mich nicht mehr sinnvoll.
Der Rücktritt vom Vertrag wurde, mit der Aufforderung den Preis zurückzuzahlen, schon getan. Lohnt sich bei 250 Euro eine Klage, oder ist eher das gerichtliche Mahnverfahren anzuwenden ?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
22.11.2007 | 20:11
Sehr geehrter Fragesteller,
das gerichtliche Mahnverfahren ist ein für den Inhaber des Anspruchs preisgünstigere Variante an einen vollstreckbaren Titel zu kommen, da dann nicht alle Gerichtskosten anfallen. Wenn der Gegner jedoch Widerspruch einlegt, gelangt das Mahnverfahren in das normale Klageverfahren mit den weiteren Gerichtskosten, jedoch nicht mehr, als insgesamt auch bei einer Klage. Daher ist das Mahnverfahren zumeist sinnvoll, wenn nicht erwartet wird, dass dem Anspruch widersprochen wird.
Ob sich ein entsprechendes Vorgehen "lohnt", müssen Sie selbst abschätzen, inwieweit Sie erwarten, dass der Gegner das Geld auch zurückzahlen kann. Juristisch haben Sie jedenfalls einen Rückzahlungsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.rechtsbuero24.de