21.11.2007 | 15:07
Antwort
von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrte Fragestellerin,
bei der Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass Sie sich den Hund gemeinsam gekauft haben. Indiz dafür ist, dass Sie beide im
Kaufvertrag aufgeführt wurden und sich die Kosten geteilt haben.
Sie und Ihr Freund sind beide gleichberechtigte Eigentümer des Hundes. Dies ist grundsätzlich unabhängig davon, wer im Kaufvertrag steht und auch unabhängig davon wer den Kaufpreis (Schutzgebühr) bezahlt hat. Ebenso unabhängig davon wer den
Unterhalt für den Hund bestreitet oder in welchem Maße man sich mit ihm beschäftigt. Der Inhalt des Kaufvertrages ist allerdings ein Indiz dafür wer Eigentümer werden sollte.
Es kommt allein darauf an, an wen der Verkäufer den Hund übereignet hat. Selbst wenn der Verkäufer jedoch nur Ihnen oder Ihrem Freund die Leine allein in die Hand gedrückt hat, hat er an Sie beide übergeben. In diesem Falle hat der Annehmende im eigenen Namen und als Vertreter des anderen gehandelt, da einerseits Sie beide gemeinsam den Hund übertragen bekommen wollten und andererseits der Verkäufer seine Verpflichtung an beide zu erfüllen hatte (nach Kaufvertrag).
D.h. Sie sollten sich einigen wer den Hund bekommt.
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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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