Kindesunterhalt (16 J) und Vater selbstständig
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ernst G. Mohr
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich bin verwitwet und habe als 3. Kind einen unehelichen Sohn, geboren im Febr.1991, der bei mir lebt.
Die Beziehung zu dem Vater wurde vor 13 Jahren beendet. Der Vater ist seit 14 Jahren selbstständig und seit ca. 10 Jahren verheiratet und hat zwei eheliche Kinder (6+8) aus der Ehe.
Nach Beendigung unserer Beziehung habe ich von 1994-1998 einen Unterhalt von 500 DM erhalten. Diesen hat der Vater selbst festgelegt und regelmäßig bezahlt. Daher, und auch aus Unwissenheit, dass auch uneheliche Kinder Rechte haben, habe ich nie das Amt eingeschaltet um den Unterhalt festlegen zu lassen.
Der Unterhalt wurde aber dann, angeblich auf Drängen der Ehefrau, zunächst auf 450,- DM dann auf 350 DM = 178,95 Euro gekürzt. Ich habe das hingenommen, da ich bei Rückfragen beim Jugendamt die Auskunft bekam, dass ich froh sein kann, dass er regelmäßig gezahlt hat und das es schwierig ist, einem Selbständigen das Einkommen nachzuweisen und ich dann ggf. noch weniger erhalten könnte !!! Außerdem wollte ich keinen Streit, der dann ja doch auf den Rücken des Kindes enden könnte.
Nachdem mein Sohn ca. 11 Jahre alt wurde, habe ich den Vater um Erhöhung gebeten und zusätzlich ( heimlich, ohne Wissen der Ehefrau) seitdem 58,- E mehr erhalten, die er dann im Jahr 2005 nochmals auf meine Bitte erhöhte von 58,- auf 100,-Euro Aufgrund seiner finanziellen Lage hat er mir dann ein knappes Jahr später schriftlich mitgeteilt, dass er nicht mehr 100,- zusätzlich zahlen kann, da sein Brutto im Jahr 2005 nur (!) 31.000 Euro betragen hat und er kürzt die „Zuzahlung" rückwirkend (!!) für die letzten 5 Monate und auch zukünftig auf 58,- Euro.
Somit erhalte ich seit 2002 bis heute 178,- + 58,- Euro für ein 16 Jahre altes Kind !
Bemerken möchte ich noch, dass der Vater einen Leasingwagen E Klasse für 500,- Euro monatlich fährt und das Haus, was er mit der Ehefrau auf Kredit angeschafft hat, wurde inzwischen auf die Frau übertragen, ist aber noch nicht abbezahlt. Irgendwie geht das doch auf Kosten meines Sohnes ?!
Meine Fragen:
1) Für wie viele Jahre kann ich Einsicht in die Steuererklärungen verlangen und ggf. Unterhalt nachfordern, auch für evtl. vergangene Zeiträume, wenn der Verdienst entsprechend ist/war ?
2) Mein Sohn befindet sich seit diesem August in der Lehre. Kann der Vater jetzt schon seinen Unterhalt kürzen, da das Kind eigenes Geld verdient oder erst wenn er 18 wird ? Wenn j, wie lautet die Formel oder wo bekomme ich die ?
3) Gilt nicht mindestens der Mindestregelsatz der Düsseldorfer Tabelle ?
Mit freundlichen Grüßen
Ich würde gerne wissen, ob ich Chancen habe rückwirkend oder zumindest fürs nächstes Jahr mehr zu bekommen, wenn das Einkommen dies zulässt ? Oder ist eine Prüfung bei Selbständigen tatsächlich schwierig bis unmöglich ?
Kindesunterhalt Vater









