17.11.2007 | 16:52
Antwort
von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
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Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Eine Liquidation einer GmbH bedeutet, die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen.
Für diese Aufgabe ist ein Liquidator zu bestellen, auf den die Rechte und Pflichten übergehen, d.h. auch eine etwaige Insolvenzantragspflicht. Treten im Rahmen einer Liquidation daher Insolvenzgründe auf, besteht weiterhin eine Insolvenzantragspflicht. Gleichfalls könnte auch ein Gläubiger einen
Insolvenzantrag gegen eine GmbH i.L. stellen.
Ggf. besteht für Sie die Möglichkeit eines Vergleiches oder einer sonstigen Einigung mit dem Gläubiger, sollte der Prozess zu Ihren Lasten ausgehen; zudem sollten Sie prüfen, ob nicht ein Sitzwechsel in Betracht kommen kann, um zumindest der regionalen Presse aus dem Weg zu gehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
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Nachfrage vom Fragesteller
17.11.2007 | 17:25
sehr geehrter herr rechtsanwalt, vielen dank für ihre auskunft.
nachfrage:wenn die gmbh vor Insolvenzantrag den firmensitz auflöst,und keinen neuen anmeldet wird dann bei veröffentlichung der alte firmensitz erscheinen ?
vielen dank für die antwort
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
17.11.2007 | 18:50
Ja, allerdings ist eine "Auflösung des Firmensitzes und keinen neuen anmelden" nicht so einfach möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
Rechtsanwalt