Anwaltskosten
05.11.2007 23:55 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
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Sehr geehrte Dammen und Herren,
ich hatte mich bereits an Sie gewendet betreffs Lärmbelästigung bzw. unzureichender Schalldämmung in meiner Mietwohnung.
Ich möchte jetzt eine Mietminderung durchführen und habe diesbezüglich noch Fragen:
Wenn mein Vermieter diesen Mangel und die damit verbundene Mietminderung als nicht gerechtfertigt sieht, wird er sicherlich mit rechtlichen Schritten und einen Anwalt drohen.
Da eine Lärmbelästigung immer eine Ermessensfrage ist, ist der Ausgang eines Rechtsstreites immer ungewiss.
Obwohl der Vermieter immer wieder versprochen hatte diese Sache anzugehen, hat sich seit 9 Monaten nichts getan, nur leere Versprechungen, deshalb jetzt mein Entschluss die Miete um 15% zu mindern.
Mich würde nun gern interessieren welche Kosten bei einem Rechtsstreit auf mich zukommen würden und was als Berechnungsgrundlage dient (Einkommen, Streitwert)?
Es ist einfach eine Kostenfrage für mich und die Angst vor hohen Kosten bei einem Rechtsstreit. Aber es darf auch nicht sein das ich auf Grund meiner finanziellen Situation nicht versuche zu meinem Recht zukommen.
Ich bin in keinem Mieterbund und ein nachträglicher Eintritt würde auch nicht helfen da eine Frist von 3 oder 6 Monaten vergehen müsste um einen Rechtsstreit zu prüfen und nur dann, wenn dieser beim Eintritt noch nicht vorgelegen hat.
Mit freundlichen Grüssen
Trifft nicht Ihr Problem?
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