Eheähnliche Gemeinschaft
05.11.2007 14:17 |
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Familienrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren(Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte),
ich lebe seit März 2003 getrennt von meiner (Ex)-Frau und seit Februar 2006 bin ich geschieden. Wir haben eine gemeinsame Tochter die 7 Jahre und 9 Monate alt ist.
Meine Tochter lebt bei meiner Ex-Frau, ich zahle für beide zusammen 950,-€ Unterhalt. 350,-€ für meine Tochter und ca. 600,-€ für meine Ex-Frau. Ich selbst verdiene ca. 2.200,-€ Netto.
Meine Ex-Frau hat nachdem meine Tochter 3 Jahre alt war, wieder ihre Arbeit aufgenommen, allerdings von einer 40-Stunden/Woche Stelle auf eine 10-Stúnden/Woche-Stelle, da sie unsere Tochter betreuen musste.
Seit Mai diesen Jahres ist sie ca. 130 km entfernt zu ihrem neuen Lebenspartner gezogen, mit dem sie jetzt ca. 1 Jahr zusammen ist. Seit Mai diesen Jahres lebt sie mit ihm zusammen in seinem Haus, also in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Den Job, wo sie ca. 10Std./Woche gearbeitet hatte und es aussicht auf 20Std.7Woche gab hat sie gekündigt und ist zu ihm gezogen.
Jetzt meine Fragen:
1.
Ab wann muss sie sich Arbeit suchen und was ist wenn sie keine neue Arbeit findet?
2.
Durfte sie einfach ihren Job kündigen? ich habe mal gelesen, dass sie das garnicht darf? Da meine Tochter erst knapp 8 Jahre alt ist, wurde ihre 400,-€ die sie verdiente mir beim Ehegattenunterhalt eh nicht anerkannt, da sie nicht arbeiten musste.
3.Wie lange muss ich noch Unterhalt für meine Ex-Frau zahlen, da sie ja jetzt in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt?
Bis meine Tochter 9 Jahre alt ist, habe ich mal gelesen, stimmt das so? Wird dann das Gehalt ihres neuen Freundes angerechnet?
4.Ich habe, seitdem meine Tochter weggezogen ist, ca 100,-€ Fahrtkjosten um sie 2xMonat zu mir zu holen, kann ich das beim Unterhalt meiner Ex-Frau abziehen, oder gar steuerrechtlich
5.Ich habe ein gutes Verhältnis zu meiner Ex-Frau, möchte es natürlich auch beibehalten, um weiter meine Tochter sehen zu können. Wie sollte ich weiter vorgehen.
6.Das neue Unterhalsrecht ist ja noch nicht verabschiedet, was ändert sich dabei in meinem Fall? Muss meine Ex-Frau eher arbeiten gehen? Sie lebt mit ihrem neuen Freund zusammen, der eine Tochter hat, 15 Jahre und einen Sohn, 17 Jahre. Im gleichen Haus wohnt seine Mutter mit Lebensgefährten, die auch auf meine Tochter aufpassen könnten, wenn meine Tochter aus der Schule(2 Klasse) kommt.
Wie lange kann meine Ex-Frau noch zu Hause bleiben, ohne Arbeiten zu gehen, so dass ich noch weiter zahlen muss?
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüssen
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