Willkür bei der MPU Verkehrsrecht
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Willkür bei der MPU


| 02.11.2007 10:28 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Simone Sperling


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwälte !

Ich habe vor einem Jahr einen Autounfall, mit Fahrerflucht unter Alkohol, begangen.
Ich wurde rechtskräftig verurteilt und der FS wurde mir entzogen. Damals wurde mit durch die zuständige FSSt
mitgeteilt, daß über eine MPU noch nicht entschieden wurde.
Dieses Jahr im Dezember läuft das Fahrverbot aus und ich wollte
den Führerschein neu beantragen. Die FSSt hielt eine MPU für
erforderlich.
Nun habe ich mich gestern dem Test gestellt und habe ihn
vorzeitig abgebrochen. Ich habe die allgemeinen Test erfüllt
(Blut, Urin, Reaktionstest) und sollte danach zu der Psychologin.

Diese war von vornherein negativ mir gegenüber eingestellt und
hat mich auch mehrfach beleidigt. Zitat: Sie sind ja ein kleines
beleidigtes Kind. Weiterhin wollte Sie, daß ich ihr alles
zum Unfalltag erzähle. Ich erklärte Ihr, daß ich das nicht könne,
da ich mich an diesen Tag nicht mehr erinnere. Genauso steht es
auch im Gerichtsurteil. Sie sagte, sie könne das nicht glauben,
ich wäre negativ ihr gegenüber eingestellt und sie hat keine
andere Möglichkeit, in das Gutachten zuschreiben: Ich bin
verbohrt und nicht Therapierbar.
Daraufhin habe ich das MPU-Center verlassen.

Nun wollte ich gern wissen, ob ich mich von der Psychologin
beleidgen lassen muß und welche Schritte ich einleiten kann,
um mich von einer anderen Psychologin begutachten zu lassen.
Beziehungsweise, habe ich ein Recht auf Erstattung der Kosten,
da das Gutachten ja nicht stattgefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen



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MPU
02.11.2007 | 11:29

Antwort

von

Rechtsanwältin Simone Sperling
304 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Sie haben grundsätzlich auch bei der MPU die frei Arzt- bzw. Gutachterwahl. Danach konnten Sie berechtigt den Gutachter ablehnen, dies ist auch ohne Angabe von näheren Gründen möglich. Sie müssen nun beantragen durch einen anderen Gutachter untersucht zu werden.

Die Kosten für den Urintest etc. werden Sie tragen müssen, da diese sicher im weiteren Verfahren verwendet werden können.

Hinsichtlich der Kosten für den Gutachter/Psychologin sind diese für Sie nutzlose Aufwendungen und nach dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt ursächlich durch das Verhalten der Gutachterin/Psychologin. Danach haben Sie Anspruch auf Rückerstattung dieses Teiles der Gebühren bzw. für Verrechnung einer neuen Begutachtung sofern Sie diese bei derselben Stelle vornehmen lassen.

Sie müssen sich auch von einem Gutachter nicht beleidigen lassen und können gegebenenfalls dahingehend Strafanzeige stellen.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
Fax: 0351/2 69 93 95
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