Willkür bei der MPU
| 02.11.2007 10:28 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwältin Simone Sperling
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Rechtsanwälte !
Ich habe vor einem Jahr einen Autounfall, mit Fahrerflucht unter Alkohol, begangen.
Ich wurde rechtskräftig verurteilt und der FS wurde mir entzogen. Damals wurde mit durch die zuständige FSSt
mitgeteilt, daß über eine MPU noch nicht entschieden wurde.
Dieses Jahr im Dezember läuft das Fahrverbot aus und ich wollte
den Führerschein neu beantragen. Die FSSt hielt eine MPU für
erforderlich.
Nun habe ich mich gestern dem Test gestellt und habe ihn
vorzeitig abgebrochen. Ich habe die allgemeinen Test erfüllt
(Blut, Urin, Reaktionstest) und sollte danach zu der Psychologin.
Diese war von vornherein negativ mir gegenüber eingestellt und
hat mich auch mehrfach beleidigt. Zitat: Sie sind ja ein kleines
beleidigtes Kind. Weiterhin wollte Sie, daß ich ihr alles
zum Unfalltag erzähle. Ich erklärte Ihr, daß ich das nicht könne,
da ich mich an diesen Tag nicht mehr erinnere. Genauso steht es
auch im Gerichtsurteil. Sie sagte, sie könne das nicht glauben,
ich wäre negativ ihr gegenüber eingestellt und sie hat keine
andere Möglichkeit, in das Gutachten zuschreiben: Ich bin
verbohrt und nicht Therapierbar.
Daraufhin habe ich das MPU-Center verlassen.
Nun wollte ich gern wissen, ob ich mich von der Psychologin
beleidgen lassen muß und welche Schritte ich einleiten kann,
um mich von einer anderen Psychologin begutachten zu lassen.
Beziehungsweise, habe ich ein Recht auf Erstattung der Kosten,
da das Gutachten ja nicht stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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